Zum 01.01.2019 sind Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die gravierende Auswirkungen auf sogenannte „Minijobs“, also (eingeschränkt) sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit einem Entgelt von bis zu 450 Euro monatlich haben können.
Schleswig-Holstein: Geschäftsbetrieb der Summary AG in Itzehoe im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens übertragen
Unter dem Sachwalter Nicolas F. Grimm (EEP) ist es gelungen, den Geschäftsbetrieb der Summary AG auf eine Käufergesellschaft zu übertragen.
Bedeutender Deal im Groß- und Einzelhandel für Reifen: Führende Anbieter schließen sich zu größtem Anbieter in Deutschland zusammen
Für die Reifenbranche in Deutschland ist es der wohl bedeutendste Deal der vergangenen Jahre: Die beiden führenden Unternehmen im Reifengroß- und Einzelhandel Norddeutschlands, RS Exclusiv Reifengroßhandel und TyreXpert Reifen + Autoservice, sollen Teil der international tätigen European FinTyre Distribution werden. Der alleinige Gesellschafter der RS Exclusiv Reifengroßhandel und TyreXpert Reifen + Autoservice wurde bis hin zur Unterzeichnung der zugrundeliegenden Verträge komplett aus einer Hand von der Wirtschaftskanzlei EHLER ERMER & PARTNER unter Federführung von Dr. Jan F. Reese beraten.
Insolvenz der Sylt Funk-Mediengesellschaft mbH: Entscheidende Weichenstellung gelungen
Vor dem Amtsgericht Niebüll tagten am gestrigen Vormittag der Insolvenzverwalter der Sylt Funk-Mediengesellschaft mbH, Rechtsanwalt Dr. Kay Hässler (EEP) aus Flensburg, und die Gläubiger des Unternehmens, um über den von Dr. Hässler vorgelegten Insolvenzplan abzustimmen.
Veranstaltungstipp: Was bringt die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung?
Welche Auswirkungen werden die geplanten Neuregelungen für die Vermittlung von Finanzanlagen in der Praxis haben? Um diese Frage dreht sich ein Vortrag von Dr. Markus Stöterau, Rechtsanwalt und Notar sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, am kommenden Mittwoch (13.02.2019) bei der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg.
VfL Lübeck-Schwartau verpflichtet polnischen Nationaltrainer und setzt bei der Vertragsgestaltung auf EEP
Wenn es um Verträge mit neuen Spielern oder Trainern geht, vertraut der Handballverein VfL Lübeck-Schwartau seit langem auf die umfassende Rechtsberatung von EEP. Der neueste Vertrag hat jetzt für besondere Aufmerksamkeit in der Handballszene gesorgt.
Rechtsklarheit für Lieferanten im Eröffnungsverfahren bei Eigenverwaltung nach § 270 a InsO
Lieferanten eines Unternehmens, das sich im Eigenverwaltungsverfahren befindet, sahen sich bisher großer Rechtsunsicherheit ausgesetzt. Mit einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) dazu weitgehende Klarheit geschaffen.
BAG folgt dem EuGH: Urlaubsanspruch ist vererblich
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Frage, ob Urlaubsansprüche vererbbar sind, wurde nun mit Spannung erwartet, wie sich das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) dazu positionieren würde. Dessen bisherige Rechtsprechung hatte der EuGH gekippt. Seit dieser Woche ist nun klar: Auch das BAG schwenkt auf die Linie der Luxemburger Richter ein. Es gelten allerdings einige Einschränkungen für das Vererben von Urlaubsansprüchen.
What’s new?: Die wichtigsten Neuregelungen im Kalenderjahr 2019
Mit dem Beginn des Kalenderjahrs 2019 sind einige gesetzliche Neuerungen in den Bereichen Mindestlohn, Einkommensteuer, Sozialversicherung und EEG-Umlage in Kraft getreten.
Frohe Weihnachten
Nach einem in vielerlei Hinsicht spannenden Jahr ist es nun an der Zeit, die Arbeit für ein paar Tage ruhen zu lassen. Das EEP-Team wünscht Ihnen von Herzen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein von Glück und Erfolg geprägtes neues Jahr.
Was auch immer im kommenden Jahr auf Ihrer unternehmerischen Agenda steht – wir würden uns freuen, Sie mit unserer Expertise in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung dabei unterstützen zu dürfen, Ihre Ziele bestmöglich zu erreichen.
Nutzen Sie die Feiertage, um im Kreise der Familie die Weihnachtsstimmung zu genießen, Kraft zu tanken für anstehende Aufgaben und sich auch ein bisschen Inspiration für die Arbeit im kommenden Jahr zu holen.
Natürlich wünschen wir Ihnen auch einen großen Berg Geschenke. Die Verträge mit dem Weihnachtsmann haben unsere Rechtsanwälte noch einmal eingehend geprüft – und grünes Licht gegeben. Das Fest kann also kommen.
In diesem Sinne: Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen und frohe Weihnachten!
(Foto: Jack Frog / shutterstock)