BGH-Urteil: Ist ein Einwurf-Einschreiben ein „eingeschriebener Brief“ i.S.d. § 21 Abs. 1 Satz 2 GmbHG?

Verlangt das Gesetz die Zustellung von Erklärungen „mittels eingeschriebenen Briefs“, so war bislang umstritten, ob auch die Form des Einwurf-Einschreibens diesem gesetzlichen Zustellungserfordernis genügt. Der BGH hatte dies nunmehr für die Zahlungsaufforderung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 GmbHG im Ausschließungsverfahren wegen verzögerter Einlagezahlungen zu entscheiden.

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