Mit zwei wichtigen Urteilen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Frage entschieden, wann Resturlaub im laufenden Arbeitsverhältnis und im Fall langwieriger Erkrankung verfällt. Weiterlesen
Arbeitsrecht
BAG-Grundsatzurteil zur Arbeitserfassung
Brisante Entscheidung aus Erfurt: Der Arbeitgeber ist bereits jetzt verpflichtet, die Arbeitszeit aller Mitarbeiter zu erfassen. Dies gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe des Unternehmens und davon, ob ein Betriebsrat besteht. Mit einer solch weitreichenden Entscheidung hatte kaum jemand gerechnet: Während die
Regierung noch über eine Novellierung des Arbeitszeitgesetzes und die Umsetzung einer EuGH-Entscheidung aus dem Jahr 2019 diskutiert, stellt das Bundesarbeitsgericht mit
Beschluss des gestrigen Tages (13.09.2022 – 1 ABR 22/21) klar: Der Arbeitgeber ist bereits jetzt verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern
geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Dies ergebe sich auch ohne eine Gesetzesänderung bereits nach europarechtskonformer Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes. Damit überholt das BAG den deutschen Gesetzgeber. Weiterlesen
Immer wieder Ärger mit dem Urlaub!
In den vergangenen Jahren hat die arbeitsrechtliche Praxis selten ein Problem derart beschäftigt wie der Verfall von Urlaubsansprüchen, insbesondere bei langfristiger Krankheit.
Unter europarechtlichem Einfluss hat sich bekanntlich das Arbeitsrecht jedenfalls in Krankheitsfällen weitgehend von den gesetzlichen Bestimmungen des § 7 Absatz 3 des Bundesurlaubsgesetzes entfernt, wonach im Fall einer möglichen Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden muss, anderenfalls er verfällt. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat zum einen diesen Übertragungszeitraum auf 15 Monate ausgeweitet.
Änderung des Nachweisgesetzes beschlossen – Handlungsbedarf für alle Unternehmen
Der Bundestag hat am 23.06.2022 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union beschlossen. Das Gesetz, das zum 01.08.2022 in Kraft tritt, bringt zahlreiche Änderungen im Nachweisgesetz (und anderen Gesetzen). Weiterlesen
Überstunden ohne Ende?
Arbeitnehmer hatten es bis in die jüngste Vergangenheit schwer, Ansprüche auf Überstundenvergütung durchzusetzen. Nach traditioneller Rechtsprechung hatte der Arbeitnehmer darzulegen, dass er Arbeit in einem die normale Arbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten hat. Zudem musste der Arbeitnehmer vortragen, dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt habe. Weiterlesen
Verjährt Urlaub einfach nicht?
Das Urlaubsrecht von Arbeitnehmern ist in den letzten Jahren Gegenstand vielfältiger insbesondere europarechtlich geprägter Entscheidungen gewesen, so dass sich dieses Recht im praktischen Ergebnis inzwischen recht weit von vielen Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes entfernt hat. Nun steht eine wichtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Verjährung des Urlaubsanspruchs an.
Der mitarbeitende GmbH-Gesellschafter in der Sozialversicherung
Erfahrungsgemäß herrscht in der Praxis oftmals die unzutreffende Annahme, dass die Sozialversicherungspflicht bereits dadurch ausgeschlossen sei, dass eine in einer GmbH beschäftigte Person zugleich Gesellschafter der GmbH ist. Diese Annahme ist verfehlt: Auch Gesellschafter-Geschäftsführer und mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH können – und tun dies häufig – in einem abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu „ihrer“ GmbH stehen. Aktuell prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) vermehrt den sozialversicherungsrechtlichen Status von mitarbeitenden Geschäftsführern und Gesellschaftern bei GmbHs.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Die wichtigsten Änderungen für Arbeitgeber zum 01.07.2022 (Update)
Seit Jahresbeginn stellen die Krankenkassen Arbeitgebern Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Arbeitnehmer zum elektronischen Abruf zur Verfügung. Zunächst allerdings nur als Pilotverfahren, weil die flächendeckende Umstellung mehr Zeit als ursprünglich eingeplant benötigt. Am 11. März 2022 hat der Bundesrat entschieden, das Pilotverfahren zu verlängern. Arbeitgeber sind dann erst ab dem 1. Januar 2023 (statt bisher geplant ab dem 1. Juli 2022) verpflichtet, die Daten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Bis dahin legen die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber noch den sogenannten „Gelben Schein“ vor. Weiterlesen
Zahlung von Kurzarbeitergeld hinsichtlich der Lohnsummenregelung im Rahmen der erbschaftsteuerlichen Verschonung (Update)
Durch die Auswirkungen der Corona-Krise und der damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen sind viele Unternehmen dazu gezwungen, Kurzarbeitergeld anzumelden. Dass diese Maßnahme allerdings auch erbschaftsteuerliche Konsequenzen auf bereits erfolgte oder geplante Unternehmensnachfolgen hat, ist den Unternehmern häufig nicht bewusst.
Selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung? – Neuregelungen des Statusfeststellungsverfahrens
Arbeitgeber sehen sich häufig mit der Fragestellung konfrontiert, ob eine für sie ausgeführte Tätigkeit eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung darstellt. Fehlbewertungen können bei späterer Feststellung einer Beschäftigung nicht nur erhebliche Zahlungspflichten über Zeiträume von mehr als 4 Jahre bedeuten, sondern auch zusätzliche strafrechtliche Risiken (Beitragshinterziehung) beinhalten. Vor diesem Hintergrund sollten Arbeitgeber die Neuregelungen des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7 a SGB IV kennen, die in Kürze in Kraft tritt.