Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Die wichtigsten Änderungen für Arbeitgeber zum 01.07.2022 (Update)

Seit Jahresbeginn stellen die Krankenkassen Arbeitgebern Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gun­gen der Arbeitnehmer zum elektronischen Abruf zur Verfügung. Zunächst allerdings nur als Pi­lot­ver­fah­ren, weil die flächendeckende Umstellung mehr Zeit als ursprünglich eingeplant benötigt. Am 11. März 2022 hat der Bundesrat entschieden, das Pilotverfahren zu verlängern. Ar­beit­ge­ber sind dann erst ab dem 1. Januar 2023 (statt bisher geplant ab dem 1. Juli 2022) ver­pflich­tet, die Da­ten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Bis dahin legen die Arbeitnehmer ihrem Ar­beit­ge­ber noch den sogenannten „Gelben Schein“ vor. Weiterlesen