Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz: Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es bei der Unternehmensnachfolge an!

Zum Jahreswechsel herrscht immer wieder Hochkonjunktur bei den Unternehmensnachfolgen. Gründe für diesen Zeitpunkt sind neben emotionalen Gründen (neue Epoche ab dem 01. Januar des nächsten Jahres) bei Personengesellschaften auch ertragsteuerliche Hintergründe (keine Erstellung unterjähriger steuerlicher Abschlüsse). Bei der Ausgestaltung von unentgeltlichen Unternehmensnachfolgen ist aber auch auf den „richtigen“ Zeitpunkt im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes zu achten.

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Frohes Fest und alles Gute für 2020

Das gesamte EEP-Team wünscht Ihnen ein frohes, erholsames und friedliches Weihnachtsfest. Genießen Sie die Feiertage mit Ihrer Familie und tanken Sie Kraft und Inspiration für die anstehenden Projekte im kommenden Jahr.

Wir bedanken uns herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und würden uns freuen, Sie auch im kommenden Jahr mit Rat und Tat dabei unterstützen zu dürfen, Ihre unternehmerischen Pläne erfolgreich umzusetzen.

Es grüßen Sie herzlich

Alle Partner und Mitarbeiter der Kanzlei Ehler Ermer & Partner an den Standorten Flensburg, Rendsburg, Neumünster, Kiel, Lübeck und Elmshorn

 

Bild: Evdokimov Maxim / shutterstock

Nicht mit meinem Versorgungsnetz! Grenzen der Mitnutzung passiver Infrastrukturen bei „Überbauproblemen“

Das bereits am 10.11.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) stellt nicht nur private Netzinhaber vor neue Herausforderungen beim Umgang mit der eigenen Infrastruktur. Ganz besonders Kommunen und ihre Eigengesellschaften sind unmittelbar betroffen, sind sie doch regelmäßig Eigentümer und Betreiber umfangreicher öffentlicher Versorgungsnetze. Damit zählen sie zum unmittelbaren Kreis der nach dem DigiNetzG Verpflichteten. Dieses sieht eine Reihe von Regelungen vor, die den Ausbau von Glasfasernetzen beschleunigen sollen. Insbesondere werden Telekommunikationsunternehmen Mitnutzungsansprüche in Bezug auf öffentliche Versorgungsnetze eingeräumt. In der kommunalen Praxis führt dieser Umstand zur oft geäußerten Sorge, dass Investitionen der öffentlichen Hand in Glasfasernetze durch „Trittbrettfahrer“ entwertet werden. Dass das DigiNetzG für diesen Fall ein geeignetes „Abwehrinstrument“ vorenthält, skizziert dieser Beitrag.

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Urlaubsansprüche: Vorsicht bei der Freistellung von Mitarbeitern

Wenn ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird, gibt es nicht selten Streit um Resturlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu dieser Frage sollten Arbeitgeber kennen.   

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Wann kommt die Einführung digitaler Wertpapiere?

Mit dem kürzlich vorgelegten Gesetzesentwurf zur Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie will die Bundesregierung auch bestehende Gesetzeslücken schließen, die Kryptowährungen betreffen. Geplant ist auch, das deutsche Zivilrecht für digitale Wertpapiere zu öffnen.

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Neuerungen ab dem 01.01.2020 (1): Registrierkassen

In der Praxis gibt es, wie sich gezeigt hat, zahlreiche technische Möglichkeiten zur Manipulation von elektronischen Registrierkassen. Um diesen Möglichkeiten Einhalt zu gebieten, wurde die gesetzliche Neuregelung zum Schutz vor Manipulation bei den elektronischen Registrierkassen im Dezember 2016 geschaffen (sog. Kassengesetz). Die neuen Anforderungen an die elektronischen Registrierkassen gelten größtenteils ab dem 1.1.2020.

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Geplante Verschärfung im Bereich der Grunderwerbsteuer

 Die von der Bundesregierung geplante Verschärfung bei der Grunderwerbsteuer wird auch die mittelständische Wirtschaft treffen. Bei künftigen Umstrukturierungen und auch im Zuge von geplanten Unternehmensnachfolgen sollte dies vorausschauend berücksichtigt werden. 

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BFH-Attacke auf den kommunalen Querverbund: Droht städtischen Bäder- und Verkehrsbetrieben der steuerliche Kahlschlag? (Update)

Die öffentliche Hand erbringt ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten oftmals nicht selbst, sondern gliedert sie auf von ihnen beherrschte Kapitalgesellschaften aus. Innerhalb dieser (Stadtwerke-)Gesellschaften werden gewinnträchtige Geschäftsbereiche dann mit dauerdefizitären gebündelt und die entstehenden Verluste steuerlich verrechnet. Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht in dieser steuerlichen Begünstigung nun einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht. Mit Vorlagebeschluss vom 13.03.2019 (Az.: I R 18/19) bittet er den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um entsprechende Klärung. Trotz der damit verbundenen Gefahren scheint ein Abgesang auf diesen sogenannten „kommunalen Querverbund“ als verfrüht. Im “EEP-Blog” erklären wir Ihnen, warum.

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