Insolvenzgründe: Sicher erkennen und rechtzeitig handeln

Bei sogenannter Insolvenzreife sind Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH und AG, aber auch GmbH & Co.KG, soweit die persönlich haftenden Gesellschafter [Komplementäre] keine natürlichen Personen, also Menschen sind) verpflichtet, beim zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht des eingetragenen Sitzes oder Ort der tatsächlichen Geschäftstätigkeit) einen Insolvenzantrag zu stellen. Doch woran erkennt man die Insolvenzreife?

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BFH-Attacke auf den kommunalen Querverbund: Droht städtischen Bäder- und Verkehrsbetrieben der steuerliche Kahlschlag? (Update)

Die öffentliche Hand erbringt ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten oftmals nicht selbst, sondern gliedert sie auf von ihnen beherrschte Kapitalgesellschaften aus. Innerhalb dieser (Stadtwerke-)Gesellschaften werden gewinnträchtige Geschäftsbereiche dann mit dauerdefizitären gebündelt und die entstehenden Verluste steuerlich verrechnet. Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht in dieser steuerlichen Begünstigung nun einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht. Mit Vorlagebeschluss vom 13.03.2019 (Az.: I R 18/19) bittet er den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um entsprechende Klärung. Trotz der damit verbundenen Gefahren scheint ein Abgesang auf diesen sogenannten „kommunalen Querverbund“ als verfrüht. Im “EEP-Blog” erklären wir Ihnen, warum.

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