Verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht: Was Geschäftsführer jetzt unbedingt wissen müssen

Die im März beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll bis Ende 2020 verlängert werden. Unternehmen, die coronabedingt in die Krise geraten sind, waren seit März nicht mehr verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Aber das gilt ab Oktober nicht mehr uneingeschränkt: Die Regeln werden wieder schärfer.

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Insolvenzgründe: Sicher erkennen und rechtzeitig handeln

Bei sogenannter Insolvenzreife sind Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH und AG, aber auch GmbH & Co.KG, soweit die persönlich haftenden Gesellschafter [Komplementäre] keine natürlichen Personen, also Menschen sind) verpflichtet, beim zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht des eingetragenen Sitzes oder Ort der tatsächlichen Geschäftstätigkeit) einen Insolvenzantrag zu stellen. Doch woran erkennt man die Insolvenzreife?

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