Welcher Gemeinde steht die Gewerbesteuer aus Windkraft zu?

Wir alle haben mittlerweile vor Augen, dass sich die Windkraftanlagen über das ganze Land verteilen. Jede einzelne Windkraftanlage erwirtschaftet dabei für den Betreiber einen eigenen Ertrag. Sind nun Windkraftanlagen eines Betreibers in unterschiedlichen Gemeinden aufgestellt, so sollen auch diese Gemeinden an den Erträgen aus den Anlagen beteiligen werden. In einer Sonderregelung billigt daher das GewStG den Gemeinden, in denen die Windkraftanlagen belegen sind, einen bestimmten Anteil am Gewerbeertrag des Betreibers zu. Ohne diese Sonderregelung würde nur die Gemeinde profitieren, in der der Betreiber seinen Sitz hat bzw. von der er aus seine Geschäftsführungstätigkeit entfaltet. Die Sonderregelung sieht vor, dass die Gemeinde, in der eine Windkraftanlage steht, zu 70 % an der Gewerbesteuer aus der Windkraftanlage beteiligt wird. Die anderen 30 % der Gewebesteuer gehen an die Gemeinde, in der Windkraftbetreiber seinen Sitz hat.

Spannend wird es bei Windkraftanlagen, die nicht an Land stehen, sondern Off-Shore, d.h. im Meer aufgestellt werden, da es sich hierbei um gemeindefreie Gebiete handelt. Sofern ein inländischer Anknüpfungspunkt für die Besteuerung existiert, bestimmt die Landesregierung für diese Fälle per gesonderter Anordnung, welche Gemeinde die Befugnisse des Gewerbesteuergesetzes ausüben darf. Für Schleswig-Holstein ist dies die Landesverordnung über die Erhebung der Gewerbesteuer in gemeindefreien Gebieten vom 03.12.2007 (Schleswig-Holstein GVO BL 07, Seite 538). Danach darf die Gemeinde Helgoland die Gewerbesteuer für das Schleswig-Holsteinische Küstengewässer der Nordsee erheben.

Energiepolitik prägt Kooperation

Die Stadtwerke Neumünster und die Schleswig-Holsteinische Netz AG ziehen aus ihrer Kooperation eine positive Bilanz. Die Beteiligung an der Netz AG habe den Stadtwerken Neumünster eine Dividende von Mio. EUR 2,5 eingebracht. Dagegen hob die Netz AG hervor, durch die Kooperation im Verbreitungsgebiet 50% der Einwohner und 80% der Anlagen zu erreichen, die auf erneuerbare Energien ausgerichtet sind.

Durch den enormen Zuwachs gewinne der Netzausbau immer größere Bedeutung. Das Potential sei noch weitaus größer, wenn der Strom erfolgreich über die Elbe nach Süden geliefert werden könne und die große Aufgabe der Zukunft, die Energiespeicherung, in den Griff bekommen wird.

„Wenn Du eine weise Antwort verlangst, muss du vernünftig fragen.“ (Johann Wolfgang von Goethe)

Ein kluger Satz, den EEP sich zu Herzen nimmt und Fragen stellt. Denn wir können nur dann richtige Antworten auf Ihre Fragen geben, wenn wir Ihr Anliegen auch aus technischer Sicht verstehen und wir wissen, wohin die Reise hingeht. Aus diesem Grunde haben sich Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte von EEP über technische Fragen, Probleme und Fakten des Netzausbaus in Schleswig-Holstein informiert. Am 19.06. konnten wir Herrn Sönke Nissen bei uns begrüßen. Herr Nissen ist tätig für die Schleswig-Holsteinische Netz AG und seit dem 1. April 2012 Leiter des Netzcenters Niebüll. Damit ist er verantwortlich für alle Belange rund um die Technik und das Netz im nördlichen Nordfriesland. Das Netzcenter sorgt außerdem für den Anschluss der EEG-Anlagen an das Stromnetz im Kreis Nordfriesland.

Wir haben Einblick nehmen können, in die Zahlen und Fakten des Netzausbaus zum heutigen Stand und in die Vorausschau bis 2015. Wir haben aber auch heute noch bestehende technische Grenzen und Probleme innerhalb des Netzausbaus kennengelernt.

Die Energiewende bringt große Herausforderungen mit sich und es zeigte sich, dass es um so wichtiger ist, dass Politik, Technik und die rechtlichen Voraussetzungen in Einklang gebracht werden. Dazu ist Kommunikation ein wichtiger Schritt, den wir gegangen sind.

Wir werden daher weiter fragen, um für Sie das beste Ergebnis erzielen zu können, denn wir halten es mit Jean-Jacque Rousseau : „ Man muss viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.“