Dr. Olaf Tauras neuer Geschäftsführer der GeKom

Der langjährige Oberbürgermeister der Stadt Neumünster, Dr. Olaf Tauras, übernimmt zum 01.09.21 die Geschäftsführung der GeKom.  Gemeinsam mit EEP und weiteren Partnern wird die Beratungsgesellschaft ihr Leistungsspektrum für Gemeinden, Ämter und Städte weiter ausbauen. Weiterlesen

Immer wieder Überstunden!

In den letzten Jahren gab es zur Frage der Überstundenvergütung diverse gerichtliche Entscheidungen. Diese gipfelten in einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.05.2019 (*1), welche die Darlegungslast zu Lasten der Arbeitgeber ausdehnt, wenn es um die Veranlassung zu den Überstunden geht. In der Praxis war hieraus vielfach die Verpflichtung des Arbeitgebers interpretiert worden, ein effektives Zeiterfassungssystem zu unterhalten, um Beweisschwierigkeiten bei Überstundenforderungen zu entgehen. Weiterlesen

Erleichterungen für Arbeitgeber bei kurzfristigen Beschäftigungen

Wer Personal lediglich kurzfristig anstellen will, muss stets darauf achten, dass es sich auch tatsächlich um eine kurzfristige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV handelt. Seit 01.08.2021 gelten neue Richtlinien, die geringfügige Beschäftigungsverhältnisse regeln. Weiterlesen