Hinweisgeberschutzgesetz – Handlungsbedarf für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden

Mit erheblicher Verspätung und nach vielen Abstimmungsrunden hat der Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz („HinSchG“) am Freitag, den 12. Mai 2023, beschlossen. Der Bundestag hatte den vom Vermittlungsausschuss überarbeiteten Entwurf bereits am Vortag bestätigt. Auch wenn die Politik sich sehr viel Zeit gelassen hat – die eigentliche Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie war bereits im Dezember 2021 abgelaufen –, haben Unternehmen ab 250 Beschäftigten ab der Verkündung des Gesetzes nur eine kurze Frist von einem Monat (voraussichtlich bis Anfang Juli 2023!)  zur Umsetzung der neuen Anforderungen. Ab dem 17. Dezember 2023 trifft diese Pflicht dann alle Unternehmen ab 50 bis 249 Beschäftigten. Die wesentlichen Punkte der neuen gesetzlichen Regelungen haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst. Weiterlesen