Der mitarbeitende GmbH-Gesellschafter in der Sozialversicherung

Erfahrungsgemäß herrscht in der Praxis oftmals die unzutreffende Annahme, dass die Sozialversicherungspflicht bereits dadurch ausgeschlossen sei, dass eine in einer GmbH beschäftigte Person zugleich Gesellschafter der GmbH ist. Diese Annahme ist verfehlt: Auch Gesellschafter-Geschäftsführer und mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH können – und tun dies häufig – in einem abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu „ihrer“ GmbH stehen. Aktuell prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) vermehrt den sozialversicherungsrechtlichen Status von mitarbeitenden Geschäftsführern und Gesellschaftern bei GmbHs.

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