Minijobs – Tickende Zeitbombe für Arbeitgeber?! Dringender Handlungsbedarf für Arbeitgeber!

Angesichts des in Deutschland stark ausgeprägten Sozialstaatprinzips steht der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seit jeher im Fokus der Regierungsarbeit. Dies betrifft insbesondere den Niedriglohnsektor. Für „Minijobber“ wurden mit Wirkung zum 01.01.2019 bestehende Regelungen verschärft. Hierzu und insbesondere zu den daraus etwaig resultierenden Risiken berichteten wir bereits (vgl. https://eep-bloggt.de/minijobs-koennen-unter-umstaenden-sozialversicherungspflichtig-werden/).

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Minijobs können unter Umständen sozialversicherungspflichtig werden!

Zum 01.01.2019 sind Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die gravierende Auswirkungen auf sogenannte „Minijobs“, also (eingeschränkt) sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit einem Entgelt von bis zu 450 Euro monatlich haben können.

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