Insolvenz der Sylt Funk-Mediengesellschaft mbH: Entscheidende Weichenstellung gelungen

Vor dem Amtsgericht Niebüll tagten am gestrigen Vormittag der Insolvenzverwalter der Sylt Funk-Mediengesellschaft mbH, Rechtsanwalt Dr. Kay Hässler (EEP) aus Flensburg, und die Gläubiger des Unternehmens, um über den von Dr. Hässler vorgelegten Insolvenzplan abzustimmen.

Über das Insolvenzverfahren hatten wir im EEP-Blog bereits berichtet. Aus medienrechtlichen Gründen durfte die Gesellschaft dabei nicht abgewickelt werden, sondern musste weiterbetrieben werden. Anderenfalls hätte gedroht, dass die erteilte Sendelizenz verfallen und in einem langwierigen Verfahren neu ausgeschrieben worden wäre.

Dr. Hässler gelang es, ein Konsortium aus verschiedenen Medienunternehmen zu gewinnen, hierunter Steffen Müller aus Hannover (Radio 21) und Joachim Wussow (Meerkabarett), die nicht nur den laufenden Betrieb kontinuierlich seit Oktober 2018 durch erhebliche finanzielle Zuwendungen stützten, sondern sich auch noch dazu bereit erklärten, für die Kosten des Verfahrens und eine Quote an die Gläubiger gutzusagen.

Nachdem die Landesmedienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein dem beabsichtigten Gesellschafterwechsel vorab zugestimmt hatte, konnte nunmehr durch den Insolvenzplan die Gesellschaft entschuldet und die Gesellschaftsanteile an die neuen Betreiber übertragen werden. Steffen Müller wurde zum neuen Geschäftsführer bestellt. Mit dem bereits bestehenden Engagement einiger Neugesellschafter von Syltfunk bei Antenne Sylt kommt es sicherlich zur Ausnutzung von Synergieeffekten.

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