Medienrat der Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein schafft Voraussetzungen für den Insolvenzplan bei Sylt Funk-Mediengesellschaft mbH

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sylt Funk-Mediengesellschaft mbH, bei dem EEP-Anwalt Dr. Kay Hässler als Insolvenzverwalter fungiert, hat es jetzt eine wichtige Weichenstellung gegeben.

Rechtsanwalt Dr. Kay Hässler, Fachanwalt für Insolvenzrecht, ist seit dem 01.12.2018 Insolvenzverwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sylt Funk-Mediengesellschaft mbH, die seit 2016 ein im nördlichen Nordfriesland zu empfangendes Hörfunk-Vollprogramm „Syltfunk Sölring Radio“ betreibt. Die bisherige Betreibergesellschaft war mangels auskömmlicher Werbeerlöse in eine wirtschaftliche Schräglage geraten und musste im September 2018 Insolvenz anmelden.

Knackpunkt Sendelizenz

Aus medienrechtlichen Gründen kann die bestehende Sendelizenz nicht einfach verkauft werden. Vielmehr ist zur Vermeidung einer Neuausschreibung erforderlich, dass die Gesellschaft über einen Insolvenzplan saniert wird und die Gesellschaftsanteile im Rahmen dieser Sanierung an neue Gesellschafter übertragen werden. Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein hat nunmehr in seiner Sitzung am 05.12.2018 der angedachten Sanierung und der anschließenden Übertragung der Gesellschaftsanteile an mehrere neue Gesellschafter (Hannover Radio GmbH, Klambt-Medien GmbH, FB Besitz GmbH & Co. KG und Heise Medien GmbH) zugestimmt.

Weg für Insolvenzplan frei

Einige der Gesellschafter sind bereits auf Sylt bei dem Sender „Antenne Sylt“ engagiert. Durch die jetzt erteilte medienrechtliche Zustimmung sind die Voraussetzungen geschaffen, nunmehr relativ zügig in 2019 mit den Gläubigern einen Insolvenzplan zu verhandeln und zu verabschieden, um die langfristige Fortführung des Unternehmens „Syltfunk Sölring Radio“ zu gewährleisten.

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