Frohe Weihnachten

Nach einem in vielerlei Hinsicht spannenden Jahr ist es nun an der Zeit, die Arbeit für ein paar Tage ruhen zu lassen. Das EEP-Team wünscht Ihnen von Herzen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein von Glück und Erfolg geprägtes neues Jahr.

Was auch immer im kommenden Jahr auf Ihrer unternehmerischen Agenda steht – wir würden uns freuen, Sie mit unserer Expertise in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung dabei unterstützen zu dürfen, Ihre Ziele bestmöglich zu erreichen.

Nutzen Sie die Feiertage, um im Kreise der Familie die Weihnachtsstimmung zu genießen, Kraft zu tanken für anstehende Aufgaben und sich auch ein bisschen Inspiration für die Arbeit im kommenden Jahr zu holen.

Natürlich wünschen wir Ihnen auch einen großen Berg Geschenke. Die Verträge mit dem Weihnachtsmann haben unsere Rechtsanwälte noch einmal eingehend geprüft – und grünes Licht gegeben. Das Fest kann also kommen.

In diesem Sinne: Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen und frohe Weihnachten!

(Foto: Jack Frog / shutterstock)

Vertretung einer GbR vor dem Grundbuchamt: Der Vertrag allein tut’s nicht!

Wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach außen von einzelnen Gesellschaftern vertreten wird, müssen diese zweifelsfrei nachweisen können, dass sie auch wirklich vertretungsberechtigt sind. Dies sorgt nicht selten für Streit. In einem konkreten Fall, der vor dem Kammergericht Berlin landete, ging es um die Frage, ob ein mehrere Jahre alter in notarieller Form geschlossener Gesellschaftsvertrag zum Nachweis der Vertretungsmacht vor dem Grundbuchamt genügt.

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Kündigung eines Schwerbehinderten: Bundesarbeitsgericht schafft weitreichende Rechtssicherheit

Darf einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gekündigt werden, ohne dass vorher die Schwerbehindertenvertretung angehört worden ist? Das Bundesarbeitsgericht hat dazu mit einem ganz aktuellen Urteil Klarheit geschaffen.

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Die elektronische Rechnung: Was künftig zu beachten ist

Das neue E-Rechnungsgesetz beginnt zu wirken: Seit Ende November 2018 müssen die ersten öffentlichen Auftraggeber in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Auch Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der sogenannten X-Rechnung, dem Rechnungsstandard der Zukunft,  auseinandersetzen.

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Buch-Tipp: EEP-Anwalt Dr. Ole Cords publiziert zu Entnahmerechten der Gesellschafter von Personengesellschaften

Im Vergleich zur GmbH und zur AG gelten bei einer Personengesellschaft (zum Beispiel einer GbR) andere Regeln für die Besteuerung. Zur spannenden Frage, wie man Gesellschafterverträge vor diesem Hintergrund bestmöglich gestaltet und was dabei mit Blick auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zu beachten ist, hat EEP-Anwalt Dr. Ole Cords ein Fachbuch veröffentlicht.

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Medienrat der Medienanstalt Hamburg-Schleswig-Holstein schafft Voraussetzungen für den Insolvenzplan bei Sylt Funk-Mediengesellschaft mbH

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sylt Funk-Mediengesellschaft mbH, bei dem EEP-Anwalt Dr. Kay Hässler als Insolvenzverwalter fungiert, hat es jetzt eine wichtige Weichenstellung gegeben.

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