Die elektronische Rechnung: Was künftig zu beachten ist

Das neue E-Rechnungsgesetz beginnt zu wirken: Seit Ende November 2018 müssen die ersten öffentlichen Auftraggeber in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Auch Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der sogenannten X-Rechnung, dem Rechnungsstandard der Zukunft,  auseinandersetzen.

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