Geschäftsführer einer GmbH sehen sich im Fall der Insolvenz der Gesellschaft regelmäßig hohen Ansprüchen des Insolvenzverwalters für angeblich nach Insolvenzreife veranlasste Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen ausgesetzt. Dabei geht es nicht selten um mehrfach sechsstellige Beträge. Streitig und höchstrichterlich bislang nicht geklärt war die Frage, ob zugunsten des Geschäftsführers für diesen abgeschlossene D&O-Versicherungen in solchen Fällen eintreten müssen. Der BGH hat nun Klarheit geschaffen.
Neues aus der Advoselect-Webinarreihe zum Wirtschaftsrecht in Europa
Lange Staus an den Grenzen, Quarantänepflicht für Transportpersonal und keine einheitlichen Regelungen in Europa – Corona stellt auch den grenzüberschreitenden Güterverkehr vor einige Herausforderungen. Weiterlesen
FAQ Corona – Mietrecht (Update)
Bereits im Zuge des Ersten Lockdowns hat sich Dr. Alena Arnst, Rechtsanwältin bei EEP, mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie auseinandergesetzt und die häufig gestellten Fragen von Vermietern und Mietern zu diesen Sonderregelungen beantwortet (siehe hier). Anknüpfend an diesen Beitrag gibt Frau Dr. Arnst unter Betrachtung der zwischenzeitlich ergangenen Beschlüsse von Bund und Ländern und der bisher veröffentlichten Rechtsprechung ein Update zu diesen Fragen.
Arbeitsrecht in der Insolvenz: Fachartikel unter Mitwirkung von EEP im Justizialministerialblatt „Schleswig-Holsteinische Anzeigen“ erschienen
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben arbeitsrechtliche Regelungen in der Insolvenz für viele Unternehmen stark an Bedeutung gewonnen. Ein aktueller Fachartikel, der gerade im Justizialministerialblatt „Schleswig-Holsteinische Anzeigen“ erschienen ist, gibt detailliert Auskunft zu ausgewählten Aspekten. Autoren des Fachartikels sind Dr. Sabine Göldner-Dahmke, Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, und Matthias Lorenzen, Fachanwalt für Insolvenzrecht bei EEP.
Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung: Pflicht zur Corona-Gefährdungsbeurteilung!
Mit Blick auf die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ist in der Öffentlichkeit bisher vor allem das Thema Home-Office diskutiert worden. Die Verordnung beinhaltet allerdings noch einen weiteren wichtigen Punkt, den Arbeitgeber unbedingt kennen sollten.
Sanierung ohne Insolvenz: Aktuelle Folge des „EEP-Podcasts“ zeigt, wie Unternehmen in Schieflage vom neuen außergerichtlichen Sanierungsverfahren profitieren können
Mit dem außergerichtlichen Sanierungsverfahren haben Unternehmen, denen die Gläubiger im Nacken sitzen, seit dem 01.01.2021 eine völlig neue Möglichkeit: Sie können auf eine Sanierung ganz ohne Insolvenz setzen.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht erneut verlängert!
Angesichts der weiterhin schleppenden Auszahlung von staatlichen Hilfen für Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in Schieflage geraten sind, wird eine erneute Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 erfolgen. Diese Verlängerung ergreift aber nur Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Corona-Hilfen haben und rechtzeitig einen entsprechenden aussichtsreichen Antrag gestellt haben. Weiterlesen
Kurzarbeit wegen Corona auch 2021 möglich!
Corona hat auch 2021 die Welt und die Wirtschaft noch fest im Griff. Erste Impfungen sind zwar erfolgt. Die Rückkehr zur Normalität ist allerdings noch weit entfernt. Dies zeigt auch die Verlängerung des Lockdowns bis zum mindestens 31.01.2021. Weiterlesen
Die Beschaffung von Versicherungsverträgen in der kommunalen Praxis
Die Neuausschreibung von Versicherungsverträgen und deren Anpassung, zum Beispiel aufgrund von Änderungen im ursprünglich versicherten Risiko oder Vertragsverlängerungen, stellt Kommunen bisweilen vor Herausforderungen. Weiterlesen
EEP wünscht ein frohes Weihnachtsfest
Liebe Mandanten und Geschäftspartner,
ein außergewöhnliches, turbulentes Jahr geht zu Ende. Nun ist es auch für das EEP-Team an der Zeit, die Arbeit etwas ruhen zu lassen und die kommenden Tage dem engsten Familienkreis zu widmen. Wir wünschen Ihnen trotz der aktuellen Umstände von Herzen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein von Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit geprägtes neues Jahr.
Herzlich bedanken möchten wir uns bei allen Mandanten für ihr Vertrauen und bei allen Geschäftspartnern für die gute Zusammenarbeit. Die Herausforderungen werden im kommenden Jahr sicherlich nicht kleiner werden, aber gemeinsam mit starken Partnern, die ihre Expertise und Erfahrung einbringen, lässt sich viel erreichen. Wir würden uns freuen, Sie auch 2021 in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung dabei unterstützen zu dürfen, Ihre unternehmerischen Ziele bestmöglich zu erreichen.
Herzliche Grüße
Ihr EEP-Team
Bild: Jeanette Dietl/shutterstock