In der Erbschaftsteuer und damit im Vorgriff auch bei der Schenkungsteuer ist eine frühzeitige Planung eine sinnvolle und jedem Mandanten anzuratenden Entscheidung. Denn eine optimale Ausnutzung von Freibeträgen und Verschonungsmöglichkeiten bedarf teilweise einiger Vorbereitung um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Weiterlesen
Erbrecht
Wer jetzt noch Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen will, sollte jetzt handeln
Das Jahressteuergesetz 2022 liegt im Entwurf vor und sieht für die Besteuerung der Übertragung von Immobilien im Wege der Schenkung oder bei der Übertragung von Todes wegen Anpassungen zum geltenden Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht vor, die sich auf die Bewertung der zu übertragenden Immobilien und immobiliengleichen Rechten auswirken. Die Steuersätze und die Steuerklassen hingegen sollen so bleiben wie sie sind. Die Änderungen sollen ab dem 01.01.2023 gelten.
Zu erwarten ist daher eine deutliche Steigerung der steuerlichen Werte, so dass im Ergebnis die zu zahlenden Steuern steigen werden oder aber auch vorhandene Steuerfreibeträge schneller ausgenutzt sind.
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Testamentsvollstreckung in der Praxis
Eine Testamentsvollstreckung ist nur möglich und zulässig, wenn der Erblasser im Testament die Testamentsvollstreckung angeordnet hat. Während früher solche Anordnungen oft getroffen wurden, weil der Erblasser seinen Erben die Auseinandersetzung oder Verwaltung des Nachlasses nicht zutraute oder weil diese noch minderjährig waren, erfolgen sie heute regelmäßig unter einer anderen Zielsetzung. Weiterlesen
Zahlung von Kurzarbeitergeld hinsichtlich der Lohnsummenregelung im Rahmen der erbschaftsteuerlichen Verschonung (Update)
Durch die Auswirkungen der Corona-Krise und der damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen sind viele Unternehmen dazu gezwungen, Kurzarbeitergeld anzumelden. Dass diese Maßnahme allerdings auch erbschaftsteuerliche Konsequenzen auf bereits erfolgte oder geplante Unternehmensnachfolgen hat, ist den Unternehmern häufig nicht bewusst.
Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz: Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es bei der Unternehmensnachfolge an!
Zum Jahreswechsel herrscht immer wieder Hochkonjunktur bei den Unternehmensnachfolgen. Gründe für diesen Zeitpunkt sind neben emotionalen Gründen (neue Epoche ab dem 01. Januar des nächsten Jahres) bei Personengesellschaften auch ertragsteuerliche Hintergründe (keine Erstellung unterjähriger steuerlicher Abschlüsse). Bei der Ausgestaltung von unentgeltlichen Unternehmensnachfolgen ist aber auch auf den „richtigen“ Zeitpunkt im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes zu achten.
Erben und Vererben: Was bei Nießbrauch und Übernahme von Verbindlichkeiten zu beachten ist
Wird im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge eine mit Verbindlichkeiten belastete Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen, stellt sich die Frage, ob die Verbindlichkeiten mit übernommen werden sollen und worauf zu achten ist, wenn die Verbindlichkeiten entweder nicht übernommen oder doch übernommen werden sollen. Dabei ist auch an den Abzug der Schuldzinsen als Werbungskosten zu denken.
BAG folgt dem EuGH: Urlaubsanspruch ist vererblich
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Frage, ob Urlaubsansprüche vererbbar sind, wurde nun mit Spannung erwartet, wie sich das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) dazu positionieren würde. Dessen bisherige Rechtsprechung hatte der EuGH gekippt. Seit dieser Woche ist nun klar: Auch das BAG schwenkt auf die Linie der Luxemburger Richter ein. Es gelten allerdings einige Einschränkungen für das Vererben von Urlaubsansprüchen.
BGH-Urteil: Wenn der Staat erbt, inwieweit erbt er auch Schulden?
Geerbt wird immer gern – es sei denn, es handelt sich um Schulden. Doch was ist, wenn der Staat als Erbe mit Schulden konfrontiert wird? Inwieweit haftet er, wenn keine anderen gesetzlichen Erben herangezogen werden können? Ein aktuelles BGH-Urteil gibt Auskunft.
Die Wiederverheiratungsklausel – Drum prüfe, wer sich doppelt bindet
Sie ist ein wichtiger Bestandteil in gemeinschaftlichen Testamenten von Ehepaaren: die Wiederverheiratungsklausel. Beim Erstellen ist allerdings Vorsicht geboten. Es gibt verschiedene Varianten der Klausel, die jeweils ihre Tücken haben.
EuGH-Urteil: Sind Urlaubsansprüche vererbbar?
In einem Todesfall ist die Frage, ob der Verstorbene noch Urlaubsansprüche hat und wie damit umzugehen ist, zunächst natürlich zweitrangig. Irgendwann müssen aber auch solche Details geklärt werden. Der EuGH hat dazu nun eine Entscheidung gefällt, die der bisherigen deutschen Rechtsprechung widerspricht.