Restriktive Auslegung des privaten Veräußerungsgeschäftes und der Voraussetzung der eigenen Nutzung erfordern erhöhte Aufmerksamkeit

Mit § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG hat der Gesetzgeber die im Privatvermögen erzielten Wertsteigerungen von Grundvermögen über einen „Spekulationszeitraum“ von 10 Jahren der Besteuerung unterworfen. Da für die Berechnung der 10-Jahresfrist, die der Anschaffung und Veräußerung zugrundeliegenden Verpflichtungsgeschäfte maßgeblich sind, sollte vor Unterzeichnung derartiger Verträge eine Beratung durch Ihren steuerlichen Berater erfolgen. Weiterlesen

Podcast-Tipp: Investitionsklima und Immobilien – ein aktueller Überblick mit Experten aus Deutschland, Italien und Portugal

Wie steht es aktuell um das Investitionsklima im Bereich Immobilien in Deutschland und anderen Ländern Europas? Dieser Frage geht der „Advoselect Podcast“ in der neuesten Ausgabe nach, die in Zusammenarbeit mit EEP und weiteren europäischen Kanzleien entstanden ist.

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Wer jetzt noch Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen will, sollte jetzt handeln

Das Jahressteuergesetz 2022 liegt im Entwurf vor und sieht für die Besteuerung der Übertragung von Immobilien im Wege der Schenkung oder bei der Übertragung von Todes wegen Anpassungen zum geltenden Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht vor, die sich auf die Bewertung der zu übertragenden Immobilien und immobiliengleichen Rechten auswirken. Die Steuersätze und die Steuerklassen hingegen sollen so bleiben wie sie sind. Die Änderungen sollen ab dem 01.01.2023 gelten.
Zu erwarten ist daher eine deutliche Steigerung der steuerlichen Werte, so dass im Ergebnis die zu zahlenden Steuern steigen werden oder aber auch vorhandene Steuerfreibeträge schneller ausgenutzt sind.
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Verschärfungen im Grunderwerbsteuerrecht: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 21. April 2021 überraschend eine seit Jahren auf Eis liegende Verschärfung im Bereich der Grunderwerbsteuer beschlossen. Konkret geht es um sogenannte Share Deals. Die Neuregelungen dürften Unternehmensnachfolgen durch zusätzliche Steuerbelastungen weiter erschweren.

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Werbungskostenabzug und Mietverzicht: Steuerliche Folgen beachten!

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise und der damit einhergehenden angespannten Wirtschaftslage, beabsichtigen einige Vermieter, ihren Mietern die monatliche Miete zu erlassen. Durch diese Maßnahme kann sich für die Vermieter allerdings eine steuerrechtliche Einschränkung des Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzugs ergeben.

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