Das Jahressteuergesetz 2022 liegt im Entwurf vor und sieht für die Besteuerung der Übertragung von Immobilien im Wege der Schenkung oder bei der Übertragung von Todes wegen Anpassungen zum geltenden Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht vor, die sich auf die Bewertung der zu übertragenden Immobilien und immobiliengleichen Rechten auswirken. Die Steuersätze und die Steuerklassen hingegen sollen so bleiben wie sie sind. Die Änderungen sollen ab dem 01.01.2023 gelten.
Zu erwarten ist daher eine deutliche Steigerung der steuerlichen Werte, so dass im Ergebnis die zu zahlenden Steuern steigen werden oder aber auch vorhandene Steuerfreibeträge schneller ausgenutzt sind.
Betroffen sind insbesondere Wohnhäuser und Eigentumswohnungen, bei denen der Anstieg der Bemessungsgrundlage deutlich spürbar sein könnte. Weiter sind viele gewerblich genutzte Immobilien betroffen, denn auch die Parameter zum Ansatz der Bewirtschaftungskosten sollen verändert werden.
Zum heutigen Zeitpunkt kann allerdings noch nicht gesagt werden, ob bzw. welche Änderungen es zu dem Gesetzesentwurf noch geben wird. Um noch in den Genuss der derzeit geltenden Bewertungsregelungen zu kommen, sollte man mögliche Schenkungsvorgänge noch im Jahr 2022 rechtzeitig planen, da neben der schenkungsteuerrechtlichen Würdigung im Falle der unentgeltlichen Übertragung auch noch eine notarielle Beurkundung bis zum 31.12.2022 erfolgen muss.
In diesem Zusammenhang ist die notarielle Beurkundung des Überlassungsvertrages mit den erforderlichen Grundbucherklärungen der für die Anwendung des Erbschafts– und Schenkungssteuerrechts maßgebliche Zeitpunkt. Dem Grunde nach wird bewertet auf den Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung, also auf den Zeitpunkt der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Im steuerrechtlichen Sinne ist die Schenkung aber bereits dann wirksam, wenn die Auflassung erklärt ist und die Eintragungsbewilligung der Eigentumsänderung formgerecht abgegeben wurde. Die Beteiligten sollen nicht von Zufälligkeiten im Geschäftsgang beim Grundbuchamt abhängig sein, denn die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch kann in manchen Fällen sehr lange dauern. Auf diese Weise kann die Nutzung des bisherigen Schenkungssteuerrechts bei Beurkundungen bis zum 31.12.2022 gewährleistet werden.
In professionell vorbereiteten notariellen Überlassungsverträgen sind solche Regelungen enthalten. Daneben sind regelmäßig Regelungen zur Absicherung des Veräußerers und auch Rückforderungsrechte zu bedenken.
Wer Immobilien besitzt und ohnehin beabsichtigt, diese schenkweise zu übertragen, der sollte frühzeitig mit der Planung beginnen. Die vom Gesetzgeber eingeräumten Freibeträge bei Schenkungen und Erbschaften reichen bei den heutigen Immobilienpreisen in vielen Fällen heute schon nicht aus.
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