Wer jetzt noch Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen will, sollte jetzt handeln

Das Jahressteuergesetz 2022 liegt im Entwurf vor und sieht für die Besteuerung der Übertragung von Immobilien im Wege der Schenkung oder bei der Übertragung von Todes wegen Anpassungen zum geltenden Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht vor, die sich auf die Bewertung der zu übertragenden Immobilien und immobiliengleichen Rechten auswirken. Die Steuersätze und die Steuerklassen hingegen sollen so bleiben wie sie sind. Die Änderungen sollen ab dem 01.01.2023 gelten.
Zu erwarten ist daher eine deutliche Steigerung der steuerlichen Werte, so dass im Ergebnis die zu zahlenden Steuern steigen werden oder aber auch vorhandene Steuerfreibeträge schneller ausgenutzt sind.
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Zahlung von Kurzarbeitergeld hinsichtlich der Lohnsummenregelung im Rahmen der erbschaftsteuerlichen Verschonung (Update)

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise und der damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen sind viele Unternehmen dazu gezwungen, Kurzarbeitergeld anzumelden. Dass diese Maßnahme allerdings auch erbschaftsteuerliche Konsequenzen auf bereits erfolgte oder geplante Unternehmensnachfolgen hat, ist den Unternehmern häufig nicht bewusst.

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