BGH-Urteil: Ist ein Einwurf-Einschreiben ein „eingeschriebener Brief“ i.S.d. § 21 Abs. 1 Satz 2 GmbHG?

Verlangt das Gesetz die Zustellung von Erklärungen „mittels eingeschriebenen Briefs“, so war bislang umstritten, ob auch die Form des Einwurf-Einschreibens diesem gesetzlichen Zustellungserfordernis genügt. Der BGH hatte dies nunmehr für die Zahlungsaufforderung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 GmbHG im Ausschließungsverfahren wegen verzögerter Einlagezahlungen zu entscheiden.

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Einberufung der Gesellschafterversammlung durch abberufenen Geschäftsführer

Wenn es in einer GmbH Streitigkeiten um die Abberufung eines Geschäftsführers gibt, bleibt der Geschäftsführer nicht selten während des Rechtsstreits noch im Handelsregister eingetragen. Er bleibt also in dieser Zeit ggf. vertretungsbefugt. Über die Frage, ob er in einer solchen Konstellation auch weiterhin eine Gesellschafterversammlung einberufen darf, hatte kürzlich der BGH zu entscheiden.

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Einkommensteuer auf nicht ausgezahlte Gewinne

Es klingt paradox: Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart muss der Kommanditist einer im Insolvenzverfahren befindlichen GmbH & Co KG Einkommenssteuer auf Gewinne zahlen, die ihm gar nicht ausgezahlt wurden. Die Masse und die Gläubiger hingegen können die Gewinne brutto und steuerfrei einstreichen. Der kuriose Fall zeigt, wie wenig Gesellschafts-, Steuer- und Insolvenzrecht in Deutschland aufeinander abgestimmt sind.

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Persönliche Haftungsrisiken eines Direktors einer Private Limited Company nach deutschem GmbHG bei Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Die Globalisierung sorgt auch bei Insolvenzen mitunter für verzwickte Konstellationen. Der BGH hatte sich kürzlich mit der deutschen Zweigniederlassung einer Private Limited Company aus Großbritannien zu beschäftigen. Im Kern ging es um die Frage, inwieweit auch der Direktor einer solchen Limited den Haftungsrisiken nach deutschem GmbHG ausgesetzt ist.  

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Verschwiegenheitspflicht: Keine Wissenszurechnung von entsandten Aufsichtsratsmitgliedern

Mitglieder des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft stehen in der Praxis häufig vor einer Grundsatzfrage: Sie sind bei vertraulichen Informationen zur Verschwiegenheit verpflichtet? Wenn ja, inwieweit gilt diese auch gegenüber ihrem Arbeitgeber, wenn dieser größere Beteiligungen an der Aktiengesellschaft hält sie ihn als Vertreter in den Aufsichtsrat „entsandt“ hat? Der BGH hat sich kürzlich dazu klar positioniert.

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BGH klärt Detailfragen zur Verlängerung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags in der GmbH & Co. KG

Soll ein Geschäftsführeranstellungsvertrag in einer GmbH & Co. KG verlängert werden, stellt sich die Frage, wessen Zustimmungen dafür eingeholt werden müssen. Der BGH hat dazu gleich mehrere Fragen, die in der Praxis häufig auftauchen, geklärt und einige zentrale Grundsätze aufgestellt.

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