Ungenügende Transparenz beim Transparenzregister

Bundesverwaltungsamt (BVA) veröffentlich neuen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen §56 Abs. 1 Nr. 52 bis 56 GwG
Der neue, detaillierte Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Transparenzregister ist ab sofort Online. Er bietet eine Orientierung über die zu erwartende Verwaltungspraxis bei der Verhängung von Geldbußen. Die erstmals offengelegten Regelsätze für Verstöße können sich jedoch durch verschiedene Multiplikatoren schnell um ein Vielfaches erhöhen. Das birgt erhebliches Konfliktpotential.

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Wie Unternehmer richtig Vorsorge treffen (Teil 1)

Testament, Erbvertrag, Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag – wie sorge ich als Unternehmer für den Fall der Fälle richtig vor? Weil viele gesetzliche Regelungen nicht zu den Bedürfnissen von Unternehmerinnen und Unternehmern passen, führen sie nicht selten zu Konflikten und auch steuerlichen Nachteilen. Doch mit geschickter und umsichtiger Gestaltung kann Vermögen erhalten, Streit vermieden und die Unternehmensfortführung gesichert werden.

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Herausforderungen bei der virtuellen Gesellschafterversammlung

Im Zeitalter der Digitalisierung erscheint die Einladung per Brief zu einer Gesellschafterversammlung inzwischen ebenso altmodisch wie das anschließend per Post verschickte Papier-Protokoll. Einladungen per E-Mail und Videokonferenzen mit anschließendem Mitschnitt als „digitalem Protokoll“ wären durchaus zeitgemäßer. Doch was davon ist heute bei einer Gesellschafterversammlung rechtssicher möglich – und wo ist Vorsicht geboten?

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Zur Angabe der prozentualen Beteiligung in der Gesellschafterliste bei Kleinstbeteiligungen

Die Einführung eines Transparenzregisters im Zuge des neuen Geldwäsche-Gesetzes hat umfangreiche Meldepflichten für nahezu alle Gesellschaften mit sich gebracht. Doch gelten die strengen Anforderungen auch bei Kleinstbeteiligungen in vollem Umfang – zum Beispiel wenn es sich „nur“ um Angaben zur prozentualen Beteiligung bei Geschäftsanteilen im Nennwert von einem Euro handelt? Und wäre zum Beispiel eine Angabe von „< 1 %“ in der Gesellschafterliste zulässig?

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Neues Geldwäschegesetz: Verstöße können teuer werden

Das im Juni in Kraft getretene neue Geldwäschegesetz hat zu erheblichen Neuerungen und Verschärfungen geführt. Bei Verstößen drohen insbesondere Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Bei einem schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstoß können es sogar bis zu einer Million Euro oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils sein.

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Vergütung von Vorständen und Geschäftsführern in der Krise

Laufen die Geschäfte eines Unternehmens schlecht, wird häufig diskutiert, ob dies auch Konsequenzen für die Vergütung von Vorständen bzw. Geschäftsführern haben sollte. Bei einer beabsichtigten Herabsetzung der Vergütung sollte jedoch genau hingeschaut werden. Es macht zum Beispiel einen großen Unterschied, ob es sich um eine AG oder GmbH handelt.

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