Mit Wirkung zum 01.01.2022 wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit EUR 9,60 auf EUR 9,82 erhöht. Bis Juli 2022 soll er sogar bis auf EUR 10,45 steigen. Weiterlesen
Endlich wieder persönlicher Austausch: EEP bei „Advoselect“-Herbsttagung in Leipzig – Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung in ganz Europa und Haftungsfallen für Unternehmer im Fokus
Kurz vor der mit Spannung erwarteten Bundestagswahl haben sich Wirtschaftsanwälte aus ganz Europa zur Herbsttagung des Netzwerks „Advoselect“ in Leipzig getroffen. Die Veranstaltung, bei der sich Vertreterinnen und Vertreter führender Wirtschaftskanzleien über Ländergrenzen hinweg zu den neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung austauschen, konnte in diesem Jahr erstmals seit Pandemiebeginn wieder als Präsenzveranstaltung ausgerichtet werden. Weiterlesen
Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung und bereichsspezifische Auskunftspflicht bezüglich des Impfstatus
Das Bundesarbeitsministerium hat mitgeteilt, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt wird. Die Anwendung verlängert sich bis einschließlich 24.11.2021. Außerdem gibt es jetzt etwas mehr Klarheit zu einer umstrittenen Frage: Dürfen Arbeitgeber künftig von ihren Beschäftigten Auskunft über eine Coronaimpfung oder eine Genesung verlangen?
Bundesliga-Start der SG Flensburg-Handewitt: EEP als Partner des Vereins auch in der neuen Saison wieder an Bord
Es geht wieder los: Mit dem heutigen Auswärtsspiel gegen Minden starten die Handballer der SG Flensburg-Handewitt in die neue Bundesliga-Saison. Unsichtbar immer mit auf dem Feld stehen mehrere Berater von EEP, die den Verein auch in dieser Saison tatkräftig unterstützen.
Buch-Tipp: Genderneutrale Sprache im Unternehmen – Zwischen unternehmerischem Können und arbeitsrechtlichem Dürfen
Genderneutrale Sprache wird zunehmend auch für Unternehmen ein Thema – in der Kommunikation, im Marketing, in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, aber auch zunehmend im Betriebsalltag. Ein gerade frisch erschienenes Fachbuch beleuchtet jetzt die vielfältigen rechtlichen Frage- und Problemstellungen, die damit einhergehen. Co-Autor ist Arbeitsrechtsexperte Mike Bogensee von EEP.
Unzulässigkeit von Personalgestellungen – Verstößt die dauerhafte Personalgestellung nach TVöD gegen Europarecht? BAG ruft zur Wirksamkeit von Personalgestellungen den EuGH an
Die rechtliche Zukunft von Personalgestellungen durch Unternehmen der öffentlichen Hand ist ungewiss. Das BAG hat die Frage, ob Personalgestellungen mit der europäischen Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG vereinbar sind, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Weiterlesen
Dr. Olaf Tauras neuer Geschäftsführer der GeKom
Der langjährige Oberbürgermeister der Stadt Neumünster, Dr. Olaf Tauras, übernimmt zum 01.09.21 die Geschäftsführung der GeKom. Gemeinsam mit EEP und weiteren Partnern wird die Beratungsgesellschaft ihr Leistungsspektrum für Gemeinden, Ämter und Städte weiter ausbauen. Weiterlesen
Immer wieder Überstunden!
In den letzten Jahren gab es zur Frage der Überstundenvergütung diverse gerichtliche Entscheidungen. Diese gipfelten in einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.05.2019 (*1), welche die Darlegungslast zu Lasten der Arbeitgeber ausdehnt, wenn es um die Veranlassung zu den Überstunden geht. In der Praxis war hieraus vielfach die Verpflichtung des Arbeitgebers interpretiert worden, ein effektives Zeiterfassungssystem zu unterhalten, um Beweisschwierigkeiten bei Überstundenforderungen zu entgehen. Weiterlesen
Erleichterungen für Arbeitgeber bei kurzfristigen Beschäftigungen
Wer Personal lediglich kurzfristig anstellen will, muss stets darauf achten, dass es sich auch tatsächlich um eine kurzfristige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV handelt. Seit 01.08.2021 gelten neue Richtlinien, die geringfügige Beschäftigungsverhältnisse regeln. Weiterlesen
Der Countdown für den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss läuft – Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung ab 2022 auch für Altverträge verpflichtend! Dringender Handlungsbedarf für Arbeitgeber!
Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) hat der Gesetzgeber geregelt, dass bei Entgeltumwandlungsverträgen ein Arbeitgeberzuschuss von 15 % zu zahlen ist, sofern Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Dies gilt bereits seit 2019 für alle neuen Verträge, die über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds abgeschlossen worden sind.
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