BFH-Attacke auf den kommunalen Querverbund: Droht städtischen Bäder- und Verkehrsbetrieben der steuerliche Kahlschlag? (Update)

Die öffentliche Hand erbringt ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten oftmals nicht selbst, sondern gliedert sie auf von ihnen beherrschte Kapitalgesellschaften aus. Innerhalb dieser (Stadtwerke-)Gesellschaften werden gewinnträchtige Geschäftsbereiche dann mit dauerdefizitären gebündelt und die entstehenden Verluste steuerlich verrechnet. Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht in dieser steuerlichen Begünstigung nun einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht. Mit Vorlagebeschluss vom 13.03.2019 (Az.: I R 18/19) bittet er den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um entsprechende Klärung. Trotz der damit verbundenen Gefahren scheint ein Abgesang auf diesen sogenannten „kommunalen Querverbund“ als verfrüht. Im „EEP-Blog“ erklären wir Ihnen, warum.

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„Betrauungsakt adé“ für kommunale Bäder und Pflegeheime? Europäisches Gericht bestätigt lokalen Ansatz der EU-Kommission

Lange Zeit war die Betrauung dauerdefizitärer Tätigkeiten der kommunalen Daseinsvorsorge der einzige Weg, um das beihilfenrechtliche Risiko in einen vertretbaren Bereich zu reduzieren. Für kleinere Kommunen könnte sich nun eine Alternative zur komplexen und aufwändigen „Betrauungslösung“ bieten. Denn mit Urteil vom 14.05.2019 bestätigt erstmalig ein europäisches Gericht den lokalen Ansatz der Europäischen Kommission. Lokale Beihilfen, so nämlich die Kommission, verletzen das Europäische Beihilfenrecht nicht. Ist den Kommunen damit nun endlich ein beihilferechtlicher Kompass an die Hand gegeben, der ihnen eine „Flucht in die Lokalität“ ermöglicht?

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„Entschuldigung, dürfte ich mal in Ihre Kasse schauen?“

Finanzämter führen verstärkt Kassen-Nachschauen durch. Aber auch Trickbetrüger treten auf. Was ist zu beachten, wenn ein Kassenprüfer auftaucht? Welche Unterlagen sollten für den Ernstfall vorgehalten werden? Und darf an Ort und Stelle ein Kassensturz verlangt werden?

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Erben und Vererben: Was bei Nießbrauch und Übernahme von Verbindlichkeiten zu beachten ist

Wird im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge eine mit Verbindlichkeiten belastete Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen, stellt sich die Frage, ob die Verbindlichkeiten mit übernommen werden sollen und worauf zu achten ist, wenn die Verbindlichkeiten entweder nicht übernommen oder doch übernommen werden sollen. Dabei ist auch an den Abzug der Schuldzinsen als Werbungskosten zu denken.

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Betriebsrentengesetz: Ansprüche von geschäftsführenden Gesellschaftern selten geschützt

Gesellschafter-Geschäftsführer genießen nicht den Schutz des Betriebsrentengesetzes, wenn sie aufgrund ihrer Beteiligung im Unternehmen – gegebenenfalls mit anderen Gesellschaftern zusammen – wesentliche Entscheidungen blockieren können. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

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Auf dem Trockenen sitzen? Kommunen werden vom BFH finanziell unter Druck gesetzt.

Öffentliche Schwimmbäder gehören in vielen deutschen Städten zur kommunalen Daseinsvorsorge, gleichzeitig aber sind ihre Herstellung und der laufende Betrieb sehr teuer. So produzieren sie oftmals sogenannte Dauerverluste. Es hat sich daher immer die Frage stellt gestellt, wie diese durch die Kommunen finanziert werden können.

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Darf´s ein bisschen mehr sein? Vorteile einer kommunalen Ausgründung in GmbHs und Anstalten

Auf Kommunalisierung folgt Privatisierung, auf Privatisierung wieder Kommunalisierung. Wechselbewegungen von Privatisierung und Kommunalisierung gab und gibt es immer wieder, doch momentan erfahren wir in vielen Bereichen eine wahre „Kommunalisierungs-Renaissance“. Ihre Aufgaben können Kommunen intern durch Eigen- oder Regiebetriebe, aber auch durch Ausgliederungen erfüllen. Welche Vorzüge bieten Ausgliederungen? Und gibt es „die Organisationsform der Wahl“, wenn es um wirtschaftliche Betätigungen geht?

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