Kryptowährungen im Steuerrecht

Wer derzeitig investieren möchte, beschäftigt sich unter Umständen auch mit dem Thema Kryptowerte, umgangssprachlich „Kryptowährungen“. Die bekannteste Kryptowährung ist der „bitcoin“, welcher bereits im Jahr 2009 zum ersten Mal hergestellt wurde. Daneben werden „Ethereum“, „Dogecoin“, Non-Fungible Token (NFT) und andere Formen gehandelt und sind geprägt von starken Kursschwankungen. Hohe Gewinne oder Verluste sind in kurzer Zeit möglich.
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Auf dem Trockenen sitzen? Kommunen werden vom BFH finanziell unter Druck gesetzt.

Öffentliche Schwimmbäder gehören in vielen deutschen Städten zur kommunalen Daseinsvorsorge, gleichzeitig aber sind ihre Herstellung und der laufende Betrieb sehr teuer. So produzieren sie oftmals sogenannte Dauerverluste. Es hat sich daher immer die Frage stellt gestellt, wie diese durch die Kommunen finanziert werden können.

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