Corona-Virus: Sofortmaßnahmen zur Wahrung der Unternehmensliquidität

Die Bundesregierung und die Landesregierung in Schleswig-Holstein verkünden derzeit täglich neue Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus. Diese Maßnahmen ziehen teilweise massive wirtschaftliche Konsequenzen nach sich. Das Bundesfinanzministerium hat daher am 13.03.2020 ein Finanzpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus vorgelegt, welches eine Flexibilisierung beim Kurzarbeitergeld, steuerliche Liquiditätshilfen und erleichterten Zugang zu KfW-Unternehmerkrediten vorsieht. Für die Unternehmen sind wirtschaftliche Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Liquidität ein Bestandteil des Krisenmanagements. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Insolvenzordnung eine Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorsieht. Weiterlesen

Neuerungen ab dem 01.01.2020 (1): Registrierkassen

In der Praxis gibt es, wie sich gezeigt hat, zahlreiche technische Möglichkeiten zur Manipulation von elektronischen Registrierkassen. Um diesen Möglichkeiten Einhalt zu gebieten, wurde die gesetzliche Neuregelung zum Schutz vor Manipulation bei den elektronischen Registrierkassen im Dezember 2016 geschaffen (sog. Kassengesetz). Die neuen Anforderungen an die elektronischen Registrierkassen gelten größtenteils ab dem 1.1.2020.

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Geplante Verschärfung im Bereich der Grunderwerbsteuer

 Die von der Bundesregierung geplante Verschärfung bei der Grunderwerbsteuer wird auch die mittelständische Wirtschaft treffen. Bei künftigen Umstrukturierungen und auch im Zuge von geplanten Unternehmensnachfolgen sollte dies vorausschauend berücksichtigt werden. 

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BFH-Attacke auf den kommunalen Querverbund: Droht städtischen Bäder- und Verkehrsbetrieben der steuerliche Kahlschlag? (Update)

Die öffentliche Hand erbringt ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten oftmals nicht selbst, sondern gliedert sie auf von ihnen beherrschte Kapitalgesellschaften aus. Innerhalb dieser (Stadtwerke-)Gesellschaften werden gewinnträchtige Geschäftsbereiche dann mit dauerdefizitären gebündelt und die entstehenden Verluste steuerlich verrechnet. Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht in dieser steuerlichen Begünstigung nun einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht. Mit Vorlagebeschluss vom 13.03.2019 (Az.: I R 18/19) bittet er den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um entsprechende Klärung. Trotz der damit verbundenen Gefahren scheint ein Abgesang auf diesen sogenannten „kommunalen Querverbund“ als verfrüht. Im „EEP-Blog“ erklären wir Ihnen, warum.

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„Entschuldigung, dürfte ich mal in Ihre Kasse schauen?“

Finanzämter führen verstärkt Kassen-Nachschauen durch. Aber auch Trickbetrüger treten auf. Was ist zu beachten, wenn ein Kassenprüfer auftaucht? Welche Unterlagen sollten für den Ernstfall vorgehalten werden? Und darf an Ort und Stelle ein Kassensturz verlangt werden?

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Auf dem Trockenen sitzen? Kommunen werden vom BFH finanziell unter Druck gesetzt.

Öffentliche Schwimmbäder gehören in vielen deutschen Städten zur kommunalen Daseinsvorsorge, gleichzeitig aber sind ihre Herstellung und der laufende Betrieb sehr teuer. So produzieren sie oftmals sogenannte Dauerverluste. Es hat sich daher immer die Frage stellt gestellt, wie diese durch die Kommunen finanziert werden können.

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