Die unentgeltliche Übertragung eines Unternehmens innerhalb der Familien ist ein schenkungssteuerlich relevanter Vorgang, der der sorgfältigen Planung bedarf. Unterschiedliche Einflussfaktoren haben eine Auswirkung auf die Frage, ob die Unternehmensnachfolge ohne Steuerbelastung erfolgreich verläuft oder nicht. Weiterlesen
Schenkungssteuer
Wer jetzt noch Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen will, sollte jetzt handeln
Das Jahressteuergesetz 2022 liegt im Entwurf vor und sieht für die Besteuerung der Übertragung von Immobilien im Wege der Schenkung oder bei der Übertragung von Todes wegen Anpassungen zum geltenden Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht vor, die sich auf die Bewertung der zu übertragenden Immobilien und immobiliengleichen Rechten auswirken. Die Steuersätze und die Steuerklassen hingegen sollen so bleiben wie sie sind. Die Änderungen sollen ab dem 01.01.2023 gelten.
Zu erwarten ist daher eine deutliche Steigerung der steuerlichen Werte, so dass im Ergebnis die zu zahlenden Steuern steigen werden oder aber auch vorhandene Steuerfreibeträge schneller ausgenutzt sind.
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Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz: Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es bei der Unternehmensnachfolge an!
Zum Jahreswechsel herrscht immer wieder Hochkonjunktur bei den Unternehmensnachfolgen. Gründe für diesen Zeitpunkt sind neben emotionalen Gründen (neue Epoche ab dem 01. Januar des nächsten Jahres) bei Personengesellschaften auch ertragsteuerliche Hintergründe (keine Erstellung unterjähriger steuerlicher Abschlüsse). Bei der Ausgestaltung von unentgeltlichen Unternehmensnachfolgen ist aber auch auf den „richtigen“ Zeitpunkt im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes zu achten.
Schenkungsteuerrisiken bei Darlehen unter Angehörigen
Damit Darlehen unter nahen Angehörigen steuerlich anzuerkennen sind, müssen sie fremdüblich vereinbart sein. Häufiger Streitpunkt ist dabei die Fremdüblichkeit der Verzinsung – auch vor dem Hintergrund der Schenkungsteuer.