BAG-Grundsatzurteil zur Arbeitserfassung

Brisante Entscheidung aus Erfurt: Der Arbeitgeber ist bereits jetzt verpflichtet, die Arbeitszeit aller Mitarbeiter zu erfassen. Dies gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe des Unternehmens und davon, ob ein Betriebsrat besteht. Mit einer solch weitreichenden Entscheidung hatte kaum jemand gerechnet: Während die
Regierung noch über eine Novellierung des Arbeitszeitgesetzes und die Umsetzung einer EuGH-Entscheidung aus dem Jahr 2019 diskutiert, stellt das Bundesarbeitsgericht mit
Beschluss des gestrigen Tages (13.09.2022 – 1 ABR 22/21) klar: Der Arbeitgeber ist bereits jetzt verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern
geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Dies ergebe sich auch ohne eine Gesetzesänderung bereits nach europarechtskonformer Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes. Damit überholt das BAG den deutschen Gesetzgeber. Weiterlesen

Überstunden ohne Ende?

Arbeitnehmer hatten es bis in die jüngste Vergangenheit schwer, Ansprüche auf Überstundenvergütung durchzusetzen. Nach traditioneller Rechtsprechung hatte der Arbeitnehmer darzulegen, dass er Arbeit in einem die normale Arbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten hat. Zudem musste der Arbeitnehmer vortragen, dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt habe. Weiterlesen

Neues zum „Überstundenprozess“

Der Europäische Gerichtshof hält gemäß seiner jüngeren Rechtsprechung bekanntlich Arbeitgeber zur Erfassung und Kontrolle der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer für verpflichtet. Insbesondere wenn Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind, waren die Auswirkungen dieses Versäumnisses fraglich. Jetzt gibt es ein neues Urteil dazu. Weiterlesen

Minijobs können unter Umständen sozialversicherungspflichtig werden!

Zum 01.01.2019 sind Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die gravierende Auswirkungen auf sogenannte „Minijobs“, also (eingeschränkt) sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit einem Entgelt von bis zu 450 Euro monatlich haben können.

Weiterlesen