Der Europäische Gerichtshof hält gemäß seiner jüngeren Rechtsprechung bekanntlich Arbeitgeber zur Erfassung und Kontrolle der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer für verpflichtet. Insbesondere wenn Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind, waren die Auswirkungen dieses Versäumnisses fraglich. Jetzt gibt es ein neues Urteil dazu. Weiterlesen