Nach der folgenreichen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Allgemeinverbindlichkeit des Manteltarifvertrags Baugewerbe – VTV will nun die Bundesregierung mit einem Eilgesetz reagieren. Das sorgt allerdings nicht für Rechtssicherheit, sondern wirft neue Fragen auf. Bei vielen Arbeitgebern im Baugewerbe herrscht nun umso größere Unsicherheit: Wie ist mit der neuen Situation umzugehen und inwieweit können Rückforderungen jetzt gestellt werden? Weiterlesen
Speditionsunternehmen MLD: Gläubiger stimmen Insolvenzplan einstimmig zu – Gericht hat Insolvenzplan bereits bestätigt – Alle Arbeitsplätze bleiben erhalten – Neugeschäft akquiriert
Im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der MLD Marketing Logistik Deutschland GmbH & Co. KG ist ein wichtiger Schritt zum erfolgreichen Neustart gelungen. EEP stellt in dem Verfahren den Sachverwalter.
„Greisenzuschlag“ als Altersdiskriminierung?
Ist es diskriminierend, wenn Beschäftigte ab dem 50. Lebensjahr zwei Tage Urlaub mehr bekommen als ihre jüngeren Kolleginnen und Kollegen? Mit dieser Frage hatte sich das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern auseinanderzusetzen. Geklagt hatte eine 1970 geborene Frau, die sich benachteiligt sah.
40-Euro-Pauschale bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers?
Ein Arbeitnehmer kann im Falle des Zahlungsverzuges des Arbeitgebers die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB verlangen. Das geht aus Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Baden-Württemberg und Köln hervor. Beide Gerichte widersprachen damit einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf.
Umfang der Beurkundungspflicht bei Geschäftsanteilübertragungen
Inwieweit müssen bei Geschäftsanteilübertragungen Nebenabreden mitbeurkundet werden? Diese Frage wurde durch eine Entscheidung des BGH, in der eine Ausnahme formuliert wurde, neu aufgeworfen. Es ist jedoch dringend anzuraten, sich auf solche Ausnahmen nicht blind zu verlassen.
Verschärfte Haftung für Sanierungsgeschäftsführer in der Krise
Die Übernahme der Tätigkeit als Sanierungsgeschäftsführer birgt besondere Gefahren. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg.
Haftung des Geschäftsführers oder des Vorstandes bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt für Steuerschulden aus dem Zeitraum des vorläufigen Insolvenzverfahrens
Der Schuldner wird durch die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt nicht aus seiner steuerlichen Pflichtenstellung verdrängt.
Einkommensteuer auf nicht ausgezahlte Gewinne
Es klingt paradox: Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart muss der Kommanditist einer im Insolvenzverfahren befindlichen GmbH & Co KG Einkommenssteuer auf Gewinne zahlen, die ihm gar nicht ausgezahlt wurden. Die Masse und die Gläubiger hingegen können die Gewinne brutto und steuerfrei einstreichen. Der kuriose Fall zeigt, wie wenig Gesellschafts-, Steuer- und Insolvenzrecht in Deutschland aufeinander abgestimmt sind.
EEP wünscht frohe Weihnachten
Liebe Mandanten und Geschäftspartner,
ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende. Im Namen aller Partner und Mitarbeiter möchte ich mich an dieser Stelle herzlich für das große Vertrauen bedanken, das Sie unserer Kanzlei im Jahr 2016 entgegengebracht haben. Was auch immer für 2017 unternehmerisch auf Ihrer Agenda steht – auf unsere Expertise in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung können Sie auch im kommenden Jahr zählen. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.
Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien und Ihren Mitarbeitern von Herzen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein – unternehmerisch wie persönlich – erfolgreiches und glückbringendes neues Jahr. Genießen Sie die freien Tage, sammeln Sie neue Kraft und lassen Sie sich inspirieren für die Arbeit an neuen, spannenden Projekten, die in nächster Zeit bei Ihnen anstehen.
Ihr Helmut Ermer
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Krankengespräch trotz Arbeitsunfähigkeit?
Ist ein Arbeitnehmer, der über längere Zeit krankgeschrieben ist, dazu verpflichtet, zu einem Personalgespräch im Betrieb zu erscheinen? Das Bundesarbeitsgericht hat ein klares Urteil dazu gefällt, das unter Arbeitsrechtlern jedoch für einige Diskussionen sorgen dürfte.