Bei sogenannter Insolvenzreife sind Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH und AG, aber auch GmbH & Co.KG, soweit die persönlich haftenden Gesellschafter [Komplementäre] keine natürlichen Personen, also Menschen sind) verpflichtet, beim zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht des eingetragenen Sitzes oder Ort der tatsächlichen Geschäftstätigkeit) einen Insolvenzantrag zu stellen. Doch woran erkennt man die Insolvenzreife?
Kapitalgesellschaft
BFH-Attacke auf den kommunalen Querverbund: Droht städtischen Bäder- und Verkehrsbetrieben der steuerliche Kahlschlag? (Update)
Die öffentliche Hand erbringt ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten oftmals nicht selbst, sondern gliedert sie auf von ihnen beherrschte Kapitalgesellschaften aus. Innerhalb dieser (Stadtwerke-)Gesellschaften werden gewinnträchtige Geschäftsbereiche dann mit dauerdefizitären gebündelt und die entstehenden Verluste steuerlich verrechnet. Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht in dieser steuerlichen Begünstigung nun einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht. Mit Vorlagebeschluss vom 13.03.2019 (Az.: I R 18/19) bittet er den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um entsprechende Klärung. Trotz der damit verbundenen Gefahren scheint ein Abgesang auf diesen sogenannten „kommunalen Querverbund“ als verfrüht. Im „EEP-Blog“ erklären wir Ihnen, warum.