In der aktuellen Corona-Krise stellt sich vermehrt die Frage, ob den Betrieben wegen der allgemein angeordneten Schließung Entschädigungsansprüche zustehen. Es handelt sich dabei um eine juristisch höchst umstrittene Frage. Die für Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zuständigen Behörden haben inzwischen auf die ersten Anträge reagiert – mit Ablehnung. Was ist jetzt zu tun?
Infektionsschutzgesetz
Entschädigungsanspruch nach dem IfSG wegen der allgemeinen durch Corona bedingten Betriebsschließungen?
In der aktuellen Corona-Krise stellt sich vermehrt die Frage, ob den Unternehmen wegen der allgemein angeordneten Schließung von Betrieben Entschädigungsansprüche zustehen. Auch wenn das noch unklar ist, ist es ratsam, jetzt schnell zu handeln.
Arbeits- und sozialrechtliche Folgen der Corona-Pandemie
Die um sich greifende Corona-Pandemie hat bereits zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens in Deutschland geführt. Die Politik hat sich dahin erklärt, insbesondere die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für die betroffenen Unternehmen abmildern zu wollen.