Arbeits- und sozialrechtliche Folgen der Corona-Pandemie

Die um sich greifende Corona-Pandemie hat bereits zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens in Deutschland geführt. Die Politik hat sich dahin erklärt, insbesondere die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für die betroffenen Unternehmen abmildern zu wollen.

So sollen insbesondere die Regelungen zum Kurzarbeitergeld dadurch modifiziert werden, dass anstatt eines Betroffenheitsgrads von 1/3 der Belegschaft nunmehr nur noch Hindernisse für 10 % der Belegschaft eines Betriebes auftreten müssen. Kurzarbeitergeld kann dabei insbesondere auch für teilweise Arbeitsausfälle gewährt werden, wenn also ein Betrieb zum Beispiel wegen Ausbleibens von Zulieferungen nur noch zur Hälfte ausgelastet werden kann. Auch weitere Unterstützungen in Form von Krediten oder Stundungen von Steuer- und Beitragszahlungen wurden in Aussicht gestellt.

Sofern Betriebe von behördlichen Maßnahmen der Gesundheitsämter im Zusammenhang mit der Pandemie insbesondere durch Quarantänen und Berufsverbote, direkt betroffen sind, ist es möglich, Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz zum Ausgleich von Lohnansprüchen für einen Zweitraum von maximal sechs Wochen zu erhalten.

Vielfältige Rechtsfragen stellen sich auch außerhalb des Bereichs direkter Pandemiebetroffenheit, insbesondere wenn Mitarbeiter infolge von Schulschließungen wegen Betreuungsbedarfs ihrer Kinder nicht mehr im Betrieb arbeiten können. Erfolgt dann die Fortzahlung der Vergütung, müssen Betroffene vorrangig Urlaub nehmen oder Überstunden abfeiern? Wie steht es um bloße Verdachtsfälle? Den betroffenen Unternehmen ist dringend anzuraten, über effektive Möglichkeiten eines Arbeitens im Home-Office, soweit dies auf Grund der Eigenart des Unternehmens möglich ist, nachzudenken und einen Notfallplan parat zu haben, falls es zu einer – wenn auch nur vorübergehenden – Betriebsschließung der Geschäftsräume kommen sollte.

Verlässliche Aussagen lassen sich dabei nur nach einer gründlichen Analyse des jeweiligen Einzelfalls treffen.

Für die arbeits- und sozialrechtlichen Fragen in dieser speziellen Situation stehen Ihnen als Ansprechpartner bei EEP insbesondere zur Verfügung:

Rechtsanwalt Dr. Kay Hässler, Flensburg
Telefon: 0461 8607-0
E-Mail: kay.haessler@eep.info

Rechtsanwalt Mike Bogensee, Elmshorn
Telefon: 04121 4674-0
E-Mail: mike.bogensee@eep.info

 

Bild: DanteVisual /shutterstock

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