Erben und Vererben: Was bei Nießbrauch und Übernahme von Verbindlichkeiten zu beachten ist

Wird im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge eine mit Verbindlichkeiten belastete Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen, stellt sich die Frage, ob die Verbindlichkeiten mit übernommen werden sollen und worauf zu achten ist, wenn die Verbindlichkeiten entweder nicht übernommen oder doch übernommen werden sollen. Dabei ist auch an den Abzug der Schuldzinsen als Werbungskosten zu denken.

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BAG folgt dem EuGH: Urlaubsanspruch ist vererblich

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Frage, ob Urlaubsansprüche vererbbar sind, wurde nun mit Spannung erwartet, wie sich das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) dazu positionieren würde. Dessen bisherige Rechtsprechung hatte der EuGH gekippt. Seit dieser Woche ist nun klar: Auch das BAG schwenkt auf die Linie der Luxemburger Richter ein. Es gelten allerdings einige Einschränkungen für das Vererben von Urlaubsansprüchen.  

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