In den letzten Jahren gab es zur Frage der Überstundenvergütung diverse gerichtliche Entscheidungen. Diese gipfelten in einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.05.2019 (*1), welche die Darlegungslast zu Lasten der Arbeitgeber ausdehnt, wenn es um die Veranlassung zu den Überstunden geht. In der Praxis war hieraus vielfach die Verpflichtung des Arbeitgebers interpretiert worden, ein effektives Zeiterfassungssystem zu unterhalten, um Beweisschwierigkeiten bei Überstundenforderungen zu entgehen. Weiterlesen
Erleichterungen für Arbeitgeber bei kurzfristigen Beschäftigungen
Wer Personal lediglich kurzfristig anstellen will, muss stets darauf achten, dass es sich auch tatsächlich um eine kurzfristige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV handelt. Seit 01.08.2021 gelten neue Richtlinien, die geringfügige Beschäftigungsverhältnisse regeln. Weiterlesen
Der Countdown für den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss läuft – Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung ab 2022 auch für Altverträge verpflichtend! Dringender Handlungsbedarf für Arbeitgeber!
Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) hat der Gesetzgeber geregelt, dass bei Entgeltumwandlungsverträgen ein Arbeitgeberzuschuss von 15 % zu zahlen ist, sofern Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Dies gilt bereits seit 2019 für alle neuen Verträge, die über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds abgeschlossen worden sind.
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Löschungsansprüche gegenüber Auskunfteien präzisiert
Die Daten von Personen, die ein persönliches Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung durchlaufen, werden gemäß gängiger Praxis der Auskunfteien noch über 3 Jahre lang gespeichert. Den betroffenen Schuldnern ist es aufgrund dieser Einträge häufig unmöglich, trotz erteilter Restschuldbefreiung Darlehen zu erhalten oder Wohnungen anzumieten. Hieraus resultiert ein Interesse an möglichst baldiger Löschung der Informationen über das abgeschlossene Insolvenzverfahren. Nunmehr liegt eine obergerichtliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein zu diesem Komplex vor.
Neuer Sonderkündigungsschutz beim Notar?!
Der Absatz § 15 Absatz 3b KSchG kann es künftig Arbeitnehmern erleichtern, einen Sonderkündigungsschutz zu erlangen. Was das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet, lesen Sie hier:
Webinar „Zombie Firmen: Die unsichtbare Gefahr – aktives Risiko-Management Europaweit“ jetzt online
Webinar aus der Vortragsreihe „ADVOSELECT aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa“ Weiterlesen
Erfolgsfaktor Motivation: Interview mit Maik Machulla, Cheftrainer der SG Flensburg Handewitt
Die Gier nach Erfolg auch in schwierigen Zeiten wecken, Verantwortungsbereitschaft in der Mannschaft erzeugen, aus Krisenzeiten lernen für neue Erfolgsgeschichten der Zukunft – wie gelingt all das im Sport? Und welche Parallelen zur Wirtschaft lassen sich ziehen? Drei Fragen an Maik Machulla, Cheftrainer der SG Flensburg Handewitt. Weiterlesen
Transparenzregister: Geplante Gesetzesänderung ab dem 01.08.2021
Das Transparenzregister wird zum Vollregister. Viele Gesellschaften müssen die hinter ihnen stehenden wirtschaftlich Berechtigten bisher nicht dem Transparenzregister melden, da eine sogenannte Mitteilungsfiktion von dieser Pflicht entbindet. Der Gesetzgeber plant nun, diese Mitteilungsfiktion des Geldwäschegesetzes zu streichen.
Großer Wurf oder Rohrkrepierer? – Optionsmodell für Personengesellschaften in Sicht
Mit dem neuen „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ soll vor allem die Wettbewerbsfähigkeit von international tätigen Familienunternehmen gestärkt werden. Doch hält es, was es verspricht? Und was genau bringt das neue Optionsmodell für Personengesellschaften? Weiterlesen
Stärken liquiditätswirksam eingesetzt: Wie berät eine multidisziplinäre Wirtschaftskanzlei zu Corona-Hilfen?
Bereits seit über einem Jahr müssen viele Unternehmen die negativen Auswirkungen der Corona-Krise bewältigen. Noch immer hat die Sicherstellung der Liquidität obere Priorität. Die vom Bund gestarteten Corona-Überbrückungshilfen I, II und III sollen helfen. Um Missbrauch entgegenzuwirken, ist die Antragstellung nur indirekt über bestimmte Berufsträger möglich (sog. prüfende Dritte, etwa Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte). Zur Unterstützung und zur Vorbereitung des Berufsstands auf die Antragstellung hat die Bundesregierung einen (vorläufigen) Frage-und-Antwort-Katalog (sog. FAQ) zur Verfügung gestellt. Die FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der Bundesprogramme, insbesondere auch zur Antragsberechtigung und zum Umfang der förderfähigen Kosten. In der Praxis ist jedoch häufig eine – zu Lasten des Antragstellers – zu schematische Anwendung dieser FAQ zu beklagen, sei es im Umgang mit atypischen Fällen wie verbundenen Unternehmen oder bei der zu wenig proaktiven „Beratung“ im Zusammenhang mit der Förderhöhe. In beiden Fällen bleibt – unnötigerweise – Liquidität auf der Strecke. Wir zeigen, was EEP als multidisziplinäre Wirtschaftskanzlei beim Umgang mit Überbrückungshilfen anders macht: