Schuldner/in aufgepasst: Neue BGH-Entscheidung zur Versagung der Restschuldbefreiung

Auch unrichtige schriftliche Angaben über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse im Vorfeld des Insolvenzverfahrens können zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen. Dies bestätigt der BGH in einem aktuellen Beschluss sogar in Bezug auf Angaben, denen gar keine Pflicht zur Offenlegung der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zugrunde liegt. Bei Überlegungen, ob ein Insolvenzantrag gestellt wird, sollte dies unbedingt berücksichtigt werden.
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Löschungsansprüche gegenüber Auskunfteien präzisiert

Die Daten von Personen, die ein persönliches Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung durchlaufen, werden gemäß gängiger Praxis der Auskunfteien noch über 3 Jahre lang gespeichert. Den betroffenen Schuldnern ist es aufgrund dieser Einträge häufig unmöglich, trotz erteilter Restschuldbefreiung Darlehen zu erhalten oder Wohnungen anzumieten. Hieraus resultiert ein Interesse an möglichst baldiger Löschung der Informationen über das abgeschlossene Insolvenzverfahren. Nunmehr liegt eine obergerichtliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein zu diesem Komplex vor.

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Privatpersonen aufgepasst: Das ändert sich bei der Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens

Ein neues Gesetz, das im Oktober in Kraft treten soll, bringt viele Veränderungen bei der Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens mit sich. Betroffen sind auch selbständige Einzelkaufleute.

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