Schuldner/in aufgepasst: Neue BGH-Entscheidung zur Versagung der Restschuldbefreiung

Auch unrichtige schriftliche Angaben über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse im Vorfeld des Insolvenzverfahrens können zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen. Dies bestätigt der BGH in einem aktuellen Beschluss sogar in Bezug auf Angaben, denen gar keine Pflicht zur Offenlegung der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zugrunde liegt. Bei Überlegungen, ob ein Insolvenzantrag gestellt wird, sollte dies unbedingt berücksichtigt werden.
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