Bereits seit über einem Jahr müssen viele Unternehmen die negativen Auswirkungen der Corona-Krise bewältigen. Noch immer hat die Sicherstellung der Liquidität obere Priorität. Die vom Bund gestarteten Corona-Überbrückungshilfen I, II und III sollen helfen. Um Missbrauch entgegenzuwirken, ist die Antragstellung nur indirekt über bestimmte Berufsträger möglich (sog. prüfende Dritte, etwa Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte). Zur Unterstützung und zur Vorbereitung des Berufsstands auf die Antragstellung hat die Bundesregierung einen (vorläufigen) Frage-und-Antwort-Katalog (sog. FAQ) zur Verfügung gestellt. Die FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der Bundesprogramme, insbesondere auch zur Antragsberechtigung und zum Umfang der förderfähigen Kosten. In der Praxis ist jedoch häufig eine – zu Lasten des Antragstellers – zu schematische Anwendung dieser FAQ zu beklagen, sei es im Umgang mit atypischen Fällen wie verbundenen Unternehmen oder bei der zu wenig proaktiven „Beratung“ im Zusammenhang mit der Förderhöhe. In beiden Fällen bleibt – unnötigerweise – Liquidität auf der Strecke. Wir zeigen, was EEP als multidisziplinäre Wirtschaftskanzlei beim Umgang mit Überbrückungshilfen anders macht:
Staatliche Hilfspakete in Corona-Zeiten
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht erneut verlängert!
Angesichts der weiterhin schleppenden Auszahlung von staatlichen Hilfen für Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in Schieflage geraten sind, wird eine erneute Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 erfolgen. Diese Verlängerung ergreift aber nur Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Corona-Hilfen haben und rechtzeitig einen entsprechenden aussichtsreichen Antrag gestellt haben. Weiterlesen
Neue Folge des EEP-Podcasts: Das Corona-Konjunkturpaket – von Steuerexperten für Unternehmer analysiert
Was bringt das neue Corona-Konjunkturpaket aus steuerlicher Sicht? Wie nutzen Unternehmer die Anreize bestmöglich und auf welche Details sollte man unbedingt achten? Die erfahrenen EEP-Steuerberater Dr. Lars Jensen-Nissen und Olaf Braun haben die Maßnahmen analysiert und geben im „EEP-Podcast“ wertvolle Tipps und Informationen zu den steuerlichen Auswirkungen.
FAQ Corona – Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise 2.0, Stand: 06.06.2020
Der Koalitionsausschuss hat am 03.06 2020 ein umfangreiches Konjunkturpaket mit diversen Maßnahmen beschlossen. In einem ersten Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Stand: 06.06.2020), das am 12.06.2020 vom Bundeskabinett beraten werden soll, ist auch die temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% vorgesehen. Hieraus ergibt sich eine Vielzahl von Fragen.
FAQ Corona – Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise, Stand: 06.06.2020
Der Koalitionsausschuss hat am 03.06 2020 ein umfangreiches Konjunkturpaket mit diversen Maßnahmen beschlossen. In einem ersten Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Stand: 06.06.2020), das am 12.06.2020 vom Bundeskabinett beraten werden soll, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket – Überbrückungshilfen für Unternehmen
Um wirtschaftliche und soziale Härten abzufedern sieht das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen vor. Weiterlesen
Die wichtigsten Corona-Fördermittel für Unternehmen: Eine Übersicht (Update)
Welche Fördermöglichkeiten bietet der Bund an, welche das Land Schleswig-Holstein? Maike Lietzau, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei EEP, gibt einen Überblick.