EuGH-Urteil: Kein Entschädigungsanspruch für Scheinbewerber

Es gibt sie – angebliche Bewerber, die es gar nicht auf den Job abgesehen haben, sondern nur den formalen Status als Bewerber erreichen wollen, um später eine Entschädigung wegen angeblicher Diskriminierung geltend zu machen. Der Europäische Gerichtshof hat diesem Treiben jetzt einen Riegel vorgeschoben. Unternehmen sollten dennoch wachsam bleiben und sich absichern, denn es ist nicht immer leicht, eine „Scheinbewerbung“ nachzuweisen.

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BEM – Das unbekannte Wesen

Fehlt ein Arbeitnehmer häufig wegen Krankheit, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit ihm nach Möglichkeiten suchen, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Das „Betriebliche Eingliederungsmanagement“, kurz BEM, sollte von Unternehmen ernst genommen werden, denn bei fehlenden Nachweisen drohen negative Konsequenzen.

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Mindestlohn für Bereitschaftsdienste

Müssen Bereitschaftszeiten, wie sie beispielsweise bei Rettungsassistenten üblich sind, voll mit dem Mindestlohn vergütet werden? Oder kann bei Bereitschaftsdienst der Lohn pro Stunde geringer sein, wenn dafür im Monatsdurchschnitt aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten der Mindestlohn pro Stunde erreicht wird? Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts schafft Klarheit.

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