Mindestgröße als mittelbare Frauen-Diskriminierung?

3,5 Zentimeter zu klein und deshalb als Pilotenanwärterin bei der Deutschen Lufthansa gescheitert – das wollte eine junge Frau nicht auf sich sitzen lassen. Der Fall landete vor dem Bundesarbeitsgericht, doch die erwartete Grundsatzentscheidung blieb aus.

Durch einen Vergleich vor dem Bundesarbeitsgericht hat die Deutsche Lufthansa eine Grundsatzentscheidung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verhindert.

Geklagt hatte eine junge Frau, die trotz sonstiger Eignung als Pilotin aufgrund ihrer Körpergröße von 161,5 Zentimetern das Einstellungskriterium von 1,65 Meter knapp verpasst hatte. Sie forderte 120.000 Euro Schadenersatz und 15.500 Euro Entschädigung für die Diskriminierung.

Statistik: Mehr kleine Frauen als kleine Männer

Das Bundesarbeitsgericht machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass bei derartigen Regelungen eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts zu sehen sei, weil Frauen nun einmal im Durchschnitt kleiner seien als Männer. Untersuchungen zufolge sind 44 Prozent der Frauen über 20 Jahre in Deutschland kleiner als 1,65 Meter, aber nur knapp drei Prozent der Männer.

Die Vergleichssumme, 14.175 Euro, entspricht etwa drei Monatsgehältern und liegt damit an der Obergrenze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für den Nichtvermögensschaden. Einen Schadenersatzanspruch für die verpasste Pilotenausbildung konnte die Klägerin nicht durchsetzen.

Offene Fragen bleiben

Unbeantwortet bleibt auch der Aspekt, ob ein Mann in derselben Situation auch Anspruch auf Entschädigung gehabt hätte. Eine Körpergröße von knapp unter 1,65 Meter wird man nämlich kaum als Behinderung ansehen können. Die Benachteiligung wegen einer Behinderung hätte auch die Anspruchsnorm des AGG eröffnet.

Hätten sich beide Parteien nicht auf einen Vergleich geeinigt, wäre der Fall höchstwahrscheinlich vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gelandet.

Allen Unternehmen, die ähnliche Anforderungen an die Körpergröße von Bewerbern stellen, ist zu raten, diese Einstellungskriterien zu überprüfen.

 

Bildquelle: Sergey Nivens – shutterstock.com

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