Mindestlohnerhöhung beschlossen

Die Mindestlohnkommission hat heute die Anpassung des Mindestlohns zum 01.01.2017 beschlossen. Die Steigerung bewegt sich im Rahmen, der sich bereits Anfang des Jahres abzeichnete.

 Am heutigen Tage hat die Mindestlohnkommission, die nach dem Mindestlohngesetz für die Anpassung des Mindestlohns zuständig ist, den Mindestlohn mit Gewinn ab dem 01.01.2017 bestimmt.

Der Mindestlohn steigt von 8,50 Euro auf 8,84 Euro.

Im Rahmen einer 40-Stunden-Woche ergab sich bisher ausgehend von 173,33 Monatsstunden ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von 1.473,31 Euro. Diese Summe steigt nunmehr auf 1532,24 Euro.

Im Rahmen eines Mini-Jobs mit maximal 450,00 Euro monatlich können zukünftig nur noch 50,9 Stunden vergütet werden. Bislang waren dies 52,94 Monatsstunden. 

 Angesichts der nachhaltig guten wirtschaftlichen Entwicklung war bereits Anfang des Jahres damit gerechnet worden, dass sich der zukünftige Mindestlohn auf einen Betrag zwischen 8,80 Euro und 8,85 Euro einpendeln würde. Eine weitere Erhöhung wäre zum 01.01.2019 möglich.

 

Bildquelle: Paul Vasarhelyi – shutterstock.com

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