In der aktuellen Corona-Krise stellt sich vermehrt die Frage, ob den Betrieben wegen der allgemein angeordneten Schließung Entschädigungsansprüche zustehen. Es handelt sich dabei um eine juristisch höchst umstrittene Frage. Die für Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zuständigen Behörden haben inzwischen auf die ersten Anträge reagiert – mit Ablehnung. Was ist jetzt zu tun?
Entschädigungen
EEP-Podcast 2: „Es gibt mehr Optionen für Unternehmer, als man am Anfang der Corona-Krise glaubte.“
Wie wirkt die Corona-Hilfe bisher? Und welche Möglichkeiten kann die Wirtschaft darüber hinaus nutzen, um liquide zu bleiben? Um diese Fragen dreht sich die zweite Folge des „EEP-Podcasts“ mit Wirtschaftsanwalt Dr. Jan Reese und Steuerberater Dr. Lars Jensen-Nissen, die jetzt online ist.
Entschädigungsanspruch nach dem IfSG wegen der allgemeinen durch Corona bedingten Betriebsschließungen?
In der aktuellen Corona-Krise stellt sich vermehrt die Frage, ob den Unternehmen wegen der allgemein angeordneten Schließung von Betrieben Entschädigungsansprüche zustehen. Auch wenn das noch unklar ist, ist es ratsam, jetzt schnell zu handeln.