Wenn bei Unternehmen Verzögerungen oder gar Unterbrechungen in den Lieferketten auftauchen, kann das schnell zum persönlichen Problem für den Geschäftsführer oder Vorstand werden, wenn er nicht sofort richtig darauf reagiert. Es steht viel auf dem Spiel: „Er kann mit seinem ganz persönlichen Vermögen in Anspruch genommen werden und Haus und Hof verlieren“, warnt Dr. Jan Reese, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, in der aktuellen Ausgabe des „EEP-Podcasts“. Was Unternehmer tun können, um sich abzusichern, damit es so weit nicht kommt, erklärt der Wirtschaftsanwalt von EEP in der neuesten Folge des Podcasts, die gerade erschienen ist.
Gefährlich kann es zum Beispiel werden, wenn ein Geschäftsführer aufgrund langjähriger Verbundenheit mit einem Geschäftspartner wegen Lieferproblemen einen Vergleich aushandelt, der gravierende Nachteile für das eigene Unternehmen mit sich bringt. Was vielleicht gut gemeint ist, kann dem Geschäftsführer rechtlich auf die Füße fallen, denn die Geschäftsführer-/ Vorstandshaftung nach § 43 GmbHG bzw. § 93 AktG schreibt vor, dass bei unternehmerischen Entscheidungen stets die Vermögensinteressen des Unternehmens zu wahren sind. Gerade jetzt in der Krise werden Gesellschafter natürlich besonders genau hinschauen – und dann kann es für einen Geschäftsführer schnell unangenehm werden.
Welche Wege und Möglichkeiten gibt es, sich als Geschäftsführer oder Vorstand gegen Haftungsrisiken abzusichern, die aus Problemen in den Lieferketten entstehen können? Welche Optionen gibt es bei Bestandsverträgen? Wie ist mit Neuverträgen umzugehen? Und was gilt es darüber hinaus zu beachten? Antworten gibt Dr. Jan Reese (EEP) in der neuesten Ausgabe des „EEP-Podcasts“.
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