Wird einem Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen gekündigt, kann er einen Anspruch auf Wiedereinstellung haben. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts stellt jedoch klar, dass dies nicht für Kleinbetriebe gilt.
Wird einem Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen gekündigt, kann er einen Anspruch auf Wiedereinstellung haben. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts stellt jedoch klar, dass dies nicht für Kleinbetriebe gilt.