Corona-Tests in Unternehmen nunmehr verpflichtend!

Eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung hat nunmehr Arbeitgeber darauf verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal in der Kalenderwoche einen Test anzubieten, der zum Nachweis einer Infektion mit dem Corona-Virus dient. Zudem müssen Beschäftigte, die auf der Arbeit häufigen Kontakt mit anderen, wechselnden Personen haben, jede Woche zwei Testangebote erhalten.

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Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung: Pflicht zur Corona-Gefährdungsbeurteilung!

Mit Blick auf die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ist in der Öffentlichkeit bisher vor allem das Thema Home-Office diskutiert worden. Die Verordnung beinhaltet allerdings noch einen weiteren wichtigen Punkt, den Arbeitgeber unbedingt kennen sollten.

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