Eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung hat nunmehr Arbeitgeber darauf verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal in der Kalenderwoche einen Test anzubieten, der zum Nachweis einer Infektion mit dem Corona-Virus dient. Zudem müssen Beschäftigte, die auf der Arbeit häufigen Kontakt mit anderen, wechselnden Personen haben, jede Woche zwei Testangebote erhalten.
Verordnung
Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung: Pflicht zur Corona-Gefährdungsbeurteilung!
Mit Blick auf die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ist in der Öffentlichkeit bisher vor allem das Thema Home-Office diskutiert worden. Die Verordnung beinhaltet allerdings noch einen weiteren wichtigen Punkt, den Arbeitgeber unbedingt kennen sollten.
Die neue Geoblocking-Verordnung: Wer ist betroffen, was ist zu tun?
Seit 3. Dezember 2018 gilt die Geoblocking-Verordnung, die es Betreibern von Internetseiten in weitem Umfang verbietet, den Zugriff auf ihre Seiten vom Aufenthaltsort des Nutzers abhängig zu machen. Weiterlesen