Die im März beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll bis Ende 2020 verlängert werden. Unternehmen, die coronabedingt in die Krise geraten sind, waren seit März nicht mehr verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Aber das gilt ab Oktober nicht mehr uneingeschränkt: Die Regeln werden wieder schärfer.
Verbindlichkeiten
Erben und Vererben: Was bei Nießbrauch und Übernahme von Verbindlichkeiten zu beachten ist
Wird im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge eine mit Verbindlichkeiten belastete Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen, stellt sich die Frage, ob die Verbindlichkeiten mit übernommen werden sollen und worauf zu achten ist, wenn die Verbindlichkeiten entweder nicht übernommen oder doch übernommen werden sollen. Dabei ist auch an den Abzug der Schuldzinsen als Werbungskosten zu denken.