Stärken liquiditätswirksam eingesetzt: Wie berät eine multidisziplinäre Wirtschaftskanzlei zu Corona-Hilfen?

Bereits seit über einem Jahr müssen viele Unternehmen die negativen Auswirkungen der Corona-Krise bewältigen. Noch immer hat die Sicherstellung der Liquidität obere Priorität. Die vom Bund gestarteten Corona-Überbrückungshilfen I, II und III sollen helfen. Um Missbrauch entgegenzuwirken, ist die Antragstellung nur indirekt über bestimmte Berufsträger möglich (sog. prüfende Dritte, etwa Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte). Zur Unterstützung und zur Vorbereitung des Berufsstands auf die Antragstellung hat die Bundesregierung einen (vorläufigen) Frage-und-Antwort-Katalog (sog. FAQ) zur Verfügung gestellt. Die FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der Bundesprogramme, insbesondere auch zur Antragsberechtigung und zum Umfang der förderfähigen Kosten. In der Praxis ist jedoch häufig eine – zu Lasten des Antragstellers – zu schematische Anwendung dieser FAQ zu beklagen, sei es im Umgang mit atypischen Fällen wie verbundenen Unternehmen oder bei der zu wenig proaktiven „Beratung“ im Zusammenhang mit der Förderhöhe. In beiden Fällen bleibt – unnötigerweise – Liquidität auf der Strecke. Wir zeigen, was EEP als multidisziplinäre Wirtschaftskanzlei beim Umgang mit Überbrückungshilfen anders macht:

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Fristlose Änderungskündigung als Mittel zur Einführung von Kurzarbeit bestätigt!

Aufgrund der nach wie vor grassierenden Pandemie ist Kurzarbeit als arbeitgeberseitiges Mittel zur weitgehenden Reduzierung der Personalkosen weiterhin von erheblicher Bedeutung.

Bereits mit unserem Blogbeitrag vom 27.03.2020 hatten wir darüber informiert, dass Kurzarbeit in aller Regel nicht einseitig angeordnet werden kann, sondern einer Rechtsgrundlage bedarf, die sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einem Änderungsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben kann. Weiterlesen

Vorfinanzierung des Kurzarbeitergeldes

Bereits für den Monat März 2020 haben infolge der Corona-Krise viele Betriebe Kurzarbeit beantragt. Dieser Trend wird sich im April 2020 noch erheblich fortsetzen. Gerade Betriebe, welche derzeit geschlossen sind, leiden erheblich unter dem Fortbestand der bisherigen Personalkostenstruktur. Weiterlesen