Fristlose Änderungskündigung als Mittel zur Einführung von Kurzarbeit bestätigt!

Aufgrund der nach wie vor grassierenden Pandemie ist Kurzarbeit als arbeitgeberseitiges Mittel zur weitgehenden Reduzierung der Personalkosen weiterhin von erheblicher Bedeutung.

Bereits mit unserem Blogbeitrag vom 27.03.2020 hatten wir darüber informiert, dass Kurzarbeit in aller Regel nicht einseitig angeordnet werden kann, sondern einer Rechtsgrundlage bedarf, die sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einem Änderungsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben kann. Weiterlesen