BGH-Urteil zur Zuständigkeit für Dienstverträge von abberufenen GmbH-Geschäftsführern

Wird in einer GmbH der Geschäftsführer abberufen stellt sich die Frage, wer für die notwendige Veränderung des Dienstvertrages zuständig ist. Der neue Geschäftsführer? Oder die Gesellschafter? Ein aktuelles BGH-Urteil schafft Klarheit.

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